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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 491/2012 vom 06.09.2012
Pressemitteilung: Fiskalpakt erschwert Haushalts-Konsolidierung
Trotz der aktuell starken Steuereinnahmen kann aus Sicht der 396 NRW-Kommunen keine Entwarnung bei der Situation der kommunalen Haushalte gegeben werden. "Nach wie vor kann nicht einmal jede zehnte Kommune in NRW ihren Haushalt aus ihren Einnahmen bestreiten", machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes in Düsseldorf deutlich. "Der überwiegende Teil der Städte, Gemeinden und Kreise lebt weiter von der Substanz und finanziert laufende Ausgaben über Liquiditätskredite", so Ruthemeyer. Diese hätten mit fast 24 Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht.
Sorgen bereiten dem Verband die sich weiter verschärfenden Bedingungen, unter denen die Kommunen ihre Haushalte konsolidieren sollen. "Der Fiskalpakt bedeutet noch einmal höhere Anforderungen gegenüber der ab 2020 geltenden nationalen Schuldenbremse", erläuterte Ruthemeyer. Man müsse kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass das Land NRW zur Einhaltung der Vorgaben des Fiskalpakts versuchen wird, auch die Zuweisungen an die Kommunen zu kürzen. "Dies würde aber den ohnehin unterfinanzierten Stärkungspakt Stadtfinanzen zum Scheitern verurteilen", warnte Ruthemeyer. Die Vorstellung, man könne die nächsten Stufen des Stärkungspakts alleine aus einer Umverteilung zwischen Kommunen finanzieren, sei absurd.
Gleichzeitig sähen sich die Kommunen mit immer größeren Erwartungen bei kostenträchtigen Aufgaben konfrontiert. Dies betreffe nicht nur bekannte Themen wie den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige, sondern auch neue Herausforderungen wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. "Die Städte und Gemeinden unterstützen die Zielsetzung der Konvention ausdrücklich", erklärte Ruthemeyer. "Doch ohne die notwendigen Ressourcen - personell wie sächlich - wird der Inklusionsprozess nicht gelingen."
Dies betreffe zum einen ausgebildete Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie Inklusionshelfer und -helferinnen, welche die betroffenen Kinder bei der Bewältigung der Aufgaben des täglichen Lebens unterstützen. Zum anderen seien bauliche Veränderungen erforderlich: Zusatzräume für differenzierenden Unterricht oder auch schlicht Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die Ruhephasen benötigen. Auch auf die vorzuhaltenden Lehr- und Lernmittel und auf den Schülertransport werde sich die Inklusion auswirken. Denn nicht alle Kinder sind in der Lage, den Linienverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder den Schülerspezialverkehr zu nutzen.
"Eine qualitativ befriedigende Umsetzung der Inklusion wird Geld kosten. Wenn das Land NRW nicht bereit ist, das verfassungsrechtliche Konnexitätsgebot zu beachten, bleibt den Schulträgern nur der Weg zum Verfassungsgerichtshof nach Münster. Das wäre ein beschämendes Ergebnis für das Land NRW", sagte Ruthemeyer.
Insgesamt, so der Verbandspräsident, könnten die Kommunalfinanzen nur saniert werden, wenn es dauerhaft gelinge, die Ausgaben besonders im Sozialbereich zu begrenzen. Diese stiegen immer noch rascher als die Einnahmen. Die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gegenwärtig rund vier Mrd. Euro pro Jahr - durch den Bund ab 2012 könnte deshalb nur ein erster Schritt zur Entlastung der Kommunen sein. "Vor allem bei der Eingliederungshilfe für Behinderte, die allein in NRW die kommunalen Kassen mit rund 3,5 Mrd. Euro belastet, müssen wir zu Strukturen kommen, die den Kommunen Luft zum Atmen lassen", forderte Ruthemeyer. Dafür sei eine dauerhafte und verlässliche Mitfinanzierung des Bundes unerlässlich.
Az.: IV