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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 167/2013 vom 04.02.2013
Pressemitteilung: Flächen im Regionalplan bedarfsgerecht ausweisen
Wohn- und Wirtschaftsflächen müssen in Regionalplänen bedarfsgerecht ausgewiesen werden. Das fordern die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag Nordrhein-Westfalen, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und Landkreistag NRW gemeinsam mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag und der IHK NRW. Auslöser der Forderung ist die Absicht des Landes, mit einem Erlass die Ermittlung des Bedarfs an Siedlungsflächen in den Kommunen neu zu regeln.
„Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände begrüßt ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, eine landesweit einheitliche Regelung einzuführen. Wir begrüßen es auch, dass das Land unsere Anregungen aufgegriffen hat und die ErgebÂnisse des Gutachtens einer Überprüfung mit den Erfahrungswerten der RegionalÂplanungsbehörden in Nordrhein-Westfalen unterzieht. Die empirische Überprüfung des Gutachtens ist der richtige Schritt hin zu einer umsetzbaren Regelung.“, sagten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd Jürgen Schneider gemeinsam mit IHK NRW-HauptÂgeschäftsführer Dr. Ralf Mittelstädt und dem Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages, Reiner Nolten.
Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Westdeutsche Handwerkskammertag und die IHK NRW hatten gemeinsam gegenüber der Staatskanzlei erhebliche Zweifel geäußert, ob die im Gutachten des Instituts für Stadtbauwesen (ISB) der RWTH Aachen genannten Kennziffern zur Bestimmung der Wirtschaftsflächen, die dem bisherigen Entwurf zugrunde lagen, dem tatsächlichen Bedarf der Unternehmen entsprechen. Darüber hinaus hatten sie kritisiert, dass in dem Erlassentwurf Reserveflächen von Unternehmen zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet werden. Außerdem sollen kurz- und mittelfristig verfügbare Brachflächen vollständig berücksichtigt werden.
„Es muss verhindert werden, dass Unternehmen in andere Bundesländer abwandern, nur weil in Nordrhein-Westfalen keine ausreichenden Flächen vorhanden sind. Die vollständige Berücksichtigung kurz- und mittelfristig verfügbarer Brachflächen verkennt aber die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Flächen. Die empirische Überprüfung des Gutachtens ist deshalb ein richtiger Schritt hin zu einer umsetzÂbaren Regelung“, so die Verbandsvertreter.
Die transparente Gestaltung der Untersuchung und des weiteren Verfahrens ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Akzeptanz des Berechnungsmodells. Bisher hat ein Beirat, in dem auch die kommunalen Spitzenverbände, der Westdeutsche HandwerksÂkammertag und die IHK NRW vertreten sind, die Erstellung des Gutachtens begleitet.
„Der Beirat wäre hervorragend geeignet, das weitere Verfahren bis zur InkraftÂsetzung des Erlasses zu begleiten. Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausweisung von Wohn- und Wirtschaftsflächen in Regionalplänen. Dazu bringen wir uns gerne in die weitere Arbeit für eine praktikable Regelung ein“, fassten die Hauptgeschäftsführer die Haltung der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaftskammern zusammen.
Az.: II