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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 305/2012 vom 14.05.2012
Pressemitteilung: Flächen im Regionalplan bedarfsgerecht ausweisen
Die Reduzierung des Flächenbedarfs aufgrund des demografischen Wandels darf nicht dazu führen, dass Flächen in erheblichem Umfang aus den Regionalplänen gestrichen werden. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen heute in Münster deutlich gemacht. Anlass war die Vorstellung einer neuen einheitlichen Berechnungsmethode für den Bedarf an Siedlungsflächen.
"Das Streichen von Flächen aus dem Regionalplan würde den kommunalen Planungsspielraum einschränken und zu einer Erhöhung der Baulandpreise führen", warnte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer. Ein solcher Effekt könne auch vom Land nicht beabsichtigt sein. Daher müssten in den Regionalplänen mehr Flächen ausgewiesen werden, als tatsächlich für Besiedlung in Anspruch genommen werden.
Hingegen stellte das StGB NRW-Präsidium fest, dass angesichts des demografischen Wandels weniger Flächen für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden sollten, um den verbliebenen Freiraum zu schützen. "Bereits heute sind die Kommunen zur flächensparenden Bauleitplanung verpflichtet und setzen sich für eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme ein", machte Ruthemeyer deutlich. Dafür müsse den Kommunen ein Planungsspielraum erhalten bleiben, der mehrere Alternativen zulasse und die kommunale Planungshoheit auch in Zukunft gewährleiste.
Daher dürfe auf die Zuschläge bei der Ermittlung des Flächenbedarfs nicht verzichtet werden. "Nur die Festlegung ausreichender Flächenreserven im Regionalplan lässt die Planung in Alternativen, den Zugriff auf tatsächlich verfügbare Flächen sowie ihre Entwicklung im Dialog und in Abstimmung mit den Bezirksplanungsbehörden zu", erklärte Ruthemeyer.
Flächen, die in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen festgesetzt sind, seien auch dann zu erhalten und weiterhin in den Regionalplänen aufzuführen, wenn sie noch nicht entwickelt sind. Ruthemeyer: "Eine Rücknahme kommunaler Bauleitpläne wäre ein Eingriff in den Kernbereich der kommunalen Planungshoheit und ist daher abzulehnen."
Die neue Landesregierung ist aufgefordert, den Bedarf an Wohnbauflächen und Gewerbeflächen weiterhin für jede einzelne Kommune zu ermitteln. Auf dieser Grundlage sollen die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit gestärkt werden. Außerdem müsse klargestellt werden, dass die neue einheitliche Berechnungsmethode den Bezirksplanungsbehörden einen Orientierungsrahmen gebe, damit die tatsächliche örtliche Entwicklung weiterhin maßgeblich bleibe. "Wenn Kommunen auf der Grundlage konkreter Bedarfsanalysen Flächenbedarf nachweisen, müssen die Bezirksplanungsbehörden dies berücksichtigen", legte Ruthemeyer dar.
Die neue Ermittlung des Flächenbedarfs müsse zudem durch eine Landesförderung zur Entwicklung des Innenbereichs flankiert werden. "Wenn angesichts der demografischen Entwicklung in strukturschwachen Regionen in großem Stil Nutzungen wegfallen, muss das Land helfen, Ortskerne, Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete zu stabilisieren", erklärte Ruthemeyer. Dazu gehöre auch eine gesicherte Finanzausstattung des Flächenpools NRW, der im Dialog mit Kommunen und Eigentümern Brachflächen entwickelt. Dieser sollte im Landeshaushalt 2012 mit einem eigenen Budget von 2,5 Mio. Euro ausgestattet werden.
Az.: II