Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 591/2007 vom 30.08.2007
Pressemitteilung: Flexibles Schulangebot für den ländlichen Raum
Der demografische Wandel wird mittel- und langfristig erhebliche Auswirkungen auf das Schulangebot haben. Darauf hat der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Heinz Paus, heute in Düsseldorf hingewiesen. „Betroffen sind insbesondere die kreisangehörigen Städte und Gemeinden“, machte Paus deutlich. Er erwarte allein in den Hauptschulen einen Rückgang der Schülerzahlen von zuletzt rund 250.000 auf gut 160.000 im Schuljahr 2029/2030. Eine vergleichbare Entwicklung zeichne sich auch für die Realschulen ab. Verstärkt werde diese Entwicklung durch eine anhaltende Veränderung beim Schulwahlverhalten der Eltern, die eindeutig in Richtung Gymnasium tendierten. Durch den Bevölkerungsrückgang würden allerdings auch die Gymnasien Schüler verlieren.
„Trotz zurückgehender Schülerzahlen und der Veränderungen beim Schulwahlverhalten der Eltern möchten die meisten kreisangehörigen Kommunen ihr Schulangebot aufrechterhalten“, legte Paus dar. Erhaltenswert seien im Bereich der Sekundarstufe I aber nur Schulen, die über ein differenziertes Bildungsangebot verfügten. Das erfordere eine Mindestanzahl an Schülern und Schülerinnen, die langfristig nicht mehr überall erreicht werden könne.
Vor diesem Hintergrund müsse man vermehrt über organisatorische Verbundlösungen nachdenken. Hier biete bereits das derzeitige Schulgesetz vielfältige Lösungsansätze wie etwa die Möglichkeit, Hauptschulen einzügig und gemeindeübergreifend zu führen oder Haupt- und Realschulen organisatorisch zusammenzuschließen. Demgegenüber müsse das derzeit diskutierte Konzept einer Gemeinschaftsschule seine Praxistauglichkeit erst noch in einem Modellversuch erweisen.
„Veränderungen der Schulstruktur“, machte Paus abschließend deutlich, „dürfen aber nicht dazu führen, dass die Schulen der Nachbarkommunen in ihrem Bestand gefährdet werden.“ Die Interessen der umliegenden Schulträger seien stets zu berücksichtigen.
Az.: IV