Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 109/2016 vom 23.02.2016
Pressemitteilung: Flüchtlings-Residenzpflicht nur unter Konditionen
Eine befristete Residenzpflicht für Flüchtlinge und Asylsuchende, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, kann von Vorteil sein für die Integration der Menschen aus anderen Kulturkreisen. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf betont. Eine solche Residenzpflicht würde den betreffenden Personen den Ort, an dem sie bereits ihr Asylverfahren abgewartet haben, für mehrere Jahre weiterhin als Wohnort in NRW zuweisen. Dies würde jedoch die Freiheit der anerkannten Asylsuchenden, in andere Orte zu reisen, nicht einschränken. "Dies gibt den Städten und Gemeinden mehr Planungssicherheit bei ihren Investitionen", machte Schneider deutlich.
Ein weiterer Vorteil liege darin, eine Konzentration von Menschen andersartiger kultureller Prägung an wenigen Orten zu verhindern. Denn dies würde eine Integration in die deutsche Gesellschaft erschweren oder unmöglich machen. "Integration gelingt nur, wenn die Anzahl der Neuankömmlinge in einer Gemeinschaft überschaubar bleibt", so Schneider. Ohne die Möglichkeit, befristet eine Wohnortpflicht auszusprechen, drohe eine Ghetto-Bildung in Großstädten oder Mittelzentren mit dem Entstehen von Parallelgesellschaften.
Grundvoraussetzung der Residenzpflicht sei allerdings, dass sie bundesweit gilt. "Sonst droht die Abwanderung der Flüchtlinge in die alten Bundesländer, vor allem in die Ballungszentren von NRW, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern", warnte Schneider. Zudem müsse es möglich sein, die Residenzpflicht für einzelne Kommunen und nicht nur für Regionen zu verhängen. "Sonst besteht die Gefahr einer Bündelung der Flüchtlinge in den Mittel- und Oberzentren", so Schneider.
Die Kommunen könnten einer befristeten Residenzpflicht nur unter klaren Voraussetzung zustimmen, machte Schneider deutlich: "Mit der Residenzpflicht muss ein Infrastrukturprogramm einhergehen". Kreisangehörige Städte und Gemeinden müssten in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich mit den Ballungszentren Schritt zu halten. "Niemandem ist mit der zwangsweisen Ansiedlung von Flüchtlingen geholfen, die dauerhaft ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt sind und in den sozialen Hilfesystemen hängenbleiben", so Schneider. Daher müsse die Residenzpflicht von einem zweiten Arbeitsmarkt flankiert werden. Außerdem müssten Bund und Land die Kosten der Integration - insbesondere für zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten und Schulen - übernehmen.
Az.: 16.1