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StGB NRW-Mitteilung 520/2015 vom 25.09.2015
Pressemitteilung: Flüchtlingsgipfel Schritt in die richtige Richtung
Der gestrige Flüchtlingsgipfel auf Bundesebene in Berlin hat aus Sicht der NRW-Kommunen eine Reihe von Verbesserungen gebracht - insbesondere bei der Finanzierung und der Festlegung sicherer Drittstaaten. Allerdings fehle weiterhin eine Strategie, wie der ständig zunehmende Flüchtlingszustrom begrenzt werden könne, monierte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: "Wenn wir es nicht schaffen, die Flüchtlinge in ihren Heimatregionen zu halten, werden alle Anstrengungen zur Lösung des Flüchtlingsproblems in Deutschland fruchtlos bleiben."
Zu begrüßen sei die Zusicherung des Bundes, für dieses Jahr den Zuschuss an die Kommunen für die Flüchtlingsversorgung auf zwei Mrd. Euro zu verdoppeln sowie ab 2016 pro Flüchtling und Monat 670 Euro zu gewähren. "Endlich hat der Bund eingesehen, dass diese Erstattung dynamisch an die Anzahl der Flüchtlinge angepasst werden muss", merkte Schneider an.
Allerdings fehlten in der Vereinbarung klare Regelungen für die Länder, dieses Geld ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. "Wir werden nicht zulassen, dass das Land einen Teil dieser Zuschüsse einbehält", warnte Schneider. "Wir brauchen eine volle Erstattung der kommunalen Kosten für die Flüchtlingsversorgung". Dies schließe auch Krankheitskosten sowie Kosten für geduldete Asylsuchende ein. Bei den Krankheitskosten werden derzeit nur Beträge über 70.000 Euro pro Person und Jahr vom Land übernommen, für die Geduldeten fließt überhaupt kein Geld vom Land.
Längst überfällig gewesen sei die Festlegung von Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern. Allerdings - so Schneider - müsse dies durch eine konsequente Praxis in Deutschland ergänzt werden. So müssten Asylsuchende aus diesen Ländern mit verschwindend geringer Chance auf Anerkennung bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und bei negativem Ausgang unverzüglich in ihre Heimat zurückgebracht werden.
Allerdings sei die bis zu sechsmonatige Unterbringung in Landeseinrichtungen nicht als Verpflichtung geregelt. "Gleichwohl muss das Land dies konsequent umsetzen", forderte Schneider. Dazu gehöre der massive Ausbau der Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Überdies stehe der Bund in der Pflicht, die Hälfte der erforderlichen Plätze für die Erstaufnahme in eigenen Einrichtungen zu schaffen. Die vom Bund bisher zugesagten 40.000 Plätze seien definitiv zu wenig.
Haupthindernis bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems in Deutschland sei die schleppende Bearbeitung der Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier müsse ein massiver Ausbau der Kapazitäten stattfinden, forderte Schneider. "Wir müssen den Menschen rascher sagen, ob sie eine Bleibeperspektive haben oder nicht". Für diejenigen, die letztlich in Deutschland bleiben dürften, müssten Perspektiven auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die gestern vereinbarte Aufstockung der Bundeszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau um 500 Mio. Euro reichten bei weitem nicht aus.
Az.: I