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StGB NRW-Mitteilung 644/2015 vom 29.09.2015
Pressemitteilung: Flüchtlingskinder in Kitas integrieren
Kinder von Flüchtlingen sollen rasch in das reguläre Betreuungssystem der Städte und Gemeinden aufgenommen werden. Dafür hat sich der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf ausgesprochen. "Dies ist aus integrativen wie pädagogischen Gründen gleichermaßen sinnvoll".
Besonders geeignet seien hierfür zunächst Spielgruppen für Flüchtlingskinder, für die das Land aktuell Projektmittel von 6 Mio. Euro zur Verfügung stelle. "Die Spielgruppen leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder erstmals mit den Betreuungsmöglichkeiten vertraut zu machen und um Vorbehalte der Eltern abzubauen", legte Schneider dar. Dringend notwendig sei aber, dass sich die Projektmittel am tatsächlichen Bedarf orientierten. Bei steigender Inanspruchnahme müsse das Land die Projektmittel unverzüglich aufstocken.
Allerdings dürfe sich das Land nicht auf die Finanzierung von Spielgruppen beschränken. Denn vor allem in der Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen müssten deutlich mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden. "Die Kommunen werden mit dieser wichtigen Zukunftsaufgabe zur Integration der Kinder bislang praktisch allein gelassen", so Schneider. Bund und Land müssten die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ü3-Betreuung schaffen. Ein wichtiger Ansatzpunkt könnten die auf Bundesebene freigewordenen Mittel für das Betreuungsgeld von knapp einer Mrd. Euro sein. Man erwarte - so Scheider -, dass das Land die vom Bund zugesagten Mittel eins zu eins an die Kommunen weiterleitet.
Enorm sei zudem der Personalbedarf. "Bei bis zu 20.000 Flüchtlingskindern unter sechs Jahren allein im Jahr 2015 ergibt sich schätzungsweise ein zusätzlicher Bedarf von 2.400 Fachkräften in Tageseinrichtungen", erläuterte Schneider. Problematisch sei allerdings, dass so viele Fachkräfte aktuell auf dem Markt gar nicht zur Verfügung stünden. Daher müsse geprüft werden, inwieweit schnellstmöglich eine Nachqualifizierung von geeignetem Personal möglich sei. Darüber hinaus müsse überlegt werden, im Ruhestand befindliche Erzieherinnen und Erzieher auf Honorarbasis wieder für die Arbeit in Tageseinrichtungen und die Tagespflege zu gewinnen. Zielführend könne auch sein, kurzfristig in anderen Bundesländern geeignetes Personal zu suchen.
Entscheidend sei, dass die Kinder so schnell wie möglich die deutsche Sprache lernen. "Auch hierfür muss geeignetes Personal zur Verfügung gestellt werden", merkte Schneider an. Gerade die kommunalen Volkshochschulen hätten gezeigt, dass sie bei der Vermittlung von Sprachkenntnissen exzellente Leistungen erbringen. Deshalb sei es dringend nötig, die Mittel für Sprachkurse an Volkshochschulen deutlich aufzustocken und diese Kurse auch für Kinder zu öffnen.
Darüber hinaus sei eine gezielte Ansprache fachfremder Personen notwendig, die in der Lage seien, entsprechende Sprachkenntnisse zu vermitteln. Dies könnten ehrenamtliche Kräfte aus der Bevölkerung oder Studierende an Hochschulen sein. Darüber hinaus sollten auch Flüchtlinge angesprochen werden, welche die deutsche Sprache bereits beherrschen.
Bei der Finanzierung des zusätzlich erforderlichen Personals könne man nicht auf die herkömmlichen Finanzierungsstrukturen zurückgreifen. "Weder das Sozialgesetzbuch VIII noch das Kinderbildungsgesetz berücksichtigen, dass die Kommunen Flüchtlingskinder in einem Umfang zu betreuen haben, der nicht vorhersehbar war", stelle Schneider klar. Notwendig sei daher eine Kostenerstattung durch Bund und Land, welche vollständig die Ausgaben für Investition sowie den Betrieb der Einrichtungen und Betreuungsangebote abdeckt.
Az.: III