Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 678/2015 vom 02.11.2015
Pressemitteilung: Flüchtlingskrise verlangt mutige Entscheidungen
Angesichts der sich weiter verschärfenden Flüchtlingskrise vermissen Städte und Gemeinden politische Führung auf Bundes- und Landesebene. In der größten innenpolitischen Herausforderung der Nachkriegszeit fehle es an mutigen Entscheidungen. "Wir brauchen klare und ehrliche Worte, und allzu viele Fragen sind noch unbeantwortet", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute anlässlich einer Veranstaltung des Verbandes in Borken für die Mitgliedskommunen im Regierungsbezirk Münster.
Das Thema Flüchtlinge sei kein technisches Verwaltungsproblem. Zwar habe der Flüchtlingsgipfel auf Bundesebene Ende September 2015 eine Neuausrichtung der Asylpolitik beschlossen. "Aber damit kann die Flüchtlingsproblematik nicht nachhaltig gelöst werden", monierte Schneider. Ein Engpass bestehe weiterhin bei den zentralen Aufnahmeeinrichtungen. "Wir fordern, dass der Bund die Hälfte der benötigten Plätze für die Erstaufnahme in eigenen Einrichtungen schafft", so Schneider. Dies würde das Land und mittelbar auch die Kommunen entlasten. Die zugesagten 40.000 Plätze reichten bei weitem nicht aus.
Auf Landesebene müsse der Flickenteppich aus kleinen Erstaufnahmestellen, welche die Kommunen per Amtshilfe für das Land einzurichten hatten, rasch beseitigt werden. Denn das Verständnis von Eltern und Vereinen für die andauernde Sperrung von Sporthallen sei begrenzt. Solange diese unökonomischen Provisorien noch betrieben würden, müssten jedoch die Kosten - auch für Verwaltung - vollständig erstattet werden. Daneben - so Schneider - müssten Bund und Land sämtliche Vorschriften anpassen, die ein rasches Handeln der Kommunen behinderten.
Letztlich müssten die nicht schutzbedürftigen Asylsuchenden aus den Balkanstaaten von dem zeitaufwändigen Asylverfahren ausgenommen werden. "Sonst legt sich das Bundesamt für Flüchtlinge durch den gewaltigen Rückstau unerledigter Anträge bald selbst lahm", warnte Schneider.
Der massive Zustrom von Flüchtlingen habe auch gravierende Konsequenzen für das Betreuungs- und Bildungssystem. Wenn in den kommenden Jahren an die 100.000 Kinder und Jugendliche zusätzlich versorgt werden müssten, steige der Bedarf an Erzieher/innen und Lehrkräften, aber auch an Kindertagesstätten und Schulgebäuden. Um zusätzliche Lehrer/innen zu gewinnen, müsse man auf bereits Pensionierte sowie Seiteneinsteiger/innen zurückgreifen. "Entscheidend ist, dass die Kinder so schnell wie möglich Deutsch lernen", machte Schneider deutlich. Auch sei es nötig, unter den Flüchtlingen selbst nach qualifiziertem Personal zu suchen.
Um die sich abzeichnende Raumnot an Kitas und Schulen zu beheben, müssten Bund und Land erneut ein Investitionsprogramm auflegen. Ein mit vier Mrd. Euro dotiertes Förderprogramm habe vor einigen Jahren beim Ausbau der Infrastruktur für Ganztagsschulen viel Positives bewirkt. Das Land sei aufgefordert, gemeinsam mit den Schulbuchverlagen rasch adäquate Lernmittel für die neu hinzukommenden Schüler/innen aus Krisengebieten zu entwickeln.
Reformbedürftig sei die Finanzierung der Kinderbetreuung. "Angesichts der massiven Tarifsteigerungen reicht eine Erhöhung der Zuschüsse von 1,5 Prozent pro Jahr nicht aus", erklärte Schneider. Auch müsse man zu landesweit einheitlichen Kita-Gebühren zurückkehren, damit die Kluft zwischen armen und wohlhabenden Kommunen nicht noch größer werde. In der aktuellen Finanznot sei die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres nicht mehr zu rechtfertigen.
Angesichts der Flüchtlingskrise werde deutlich, dass der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen unzureichend ausgestattet sei. "Diese Tatsache können auch die Rekord-Steuereinnahmen der jüngsten Zeit nicht verschleiern", stellte Schneider klar. Daher müsse der kommunale Anteil an den Landessteuern wieder auf den ursprünglichen Satz von 28,5 Prozent angehoben werden. Zudem müsse die Benachteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die an mehreren Stellen im kommunalen Finanzausgleich angelegt sei, beendet werden.
Eine Benachteiligung des ländlichen Raums drohe auch bei der Versorgung mit Breitband-Datennetzen. Auch wenn NRW im bundesweiten Vergleich mit einer Versorgungsquote von 74 Prozent gut dastehe, existierten weiterhin Lücken in der Fläche. "Wir können nicht hinnehmen, dass kleine Gemeinden mangels schnellem Internet von der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt werden", machte Schneider deutlich.
Az.: HGF