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StGB NRW-Mitteilung 671/2017 vom 23.11.2017
Pressemitteilung: Flüchtlingsversorgung und Integration unterfinanziert
Die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen und die Integration anerkannter Asylsuchender müssen den Kommunen in NRW in Zukunft in der tatsächlich anfallenden Höhe erstattet werden. Dies machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes in Düsseldorf deutlich: "Bei dieser epochalen Aufgabe darf die Gesellschaft die Kommunen nicht im Stich lassen".
Derzeit werden die Kosten, die den Städten und Gemeinden für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge im Asylverfahren entstehen, praxisnah ermittelt und analysiert. "Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die derzeitige Jahrespauschale von 10.400 Euro pro Flüchtling nicht ausreicht", legte Ruthemeyer dar. Sobald die Ist-Kosten-Erhebung abgeschlossen sei, müssten die Ergebnisse in Gestalt höherer Kostenerstattung umgesetzt werden. "Wenn dies so weit ist, muss dies auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 geschehen", forderte Ruthemeyer.
Darüber hinaus entstehen den Kommunen immer höhere Kosten aus der Versorgung rechtskräftig abgelehnter Asylsuchender, die aber nicht ausreisen oder deren Aufenthalt aus humanitären Gründen geduldet wird. Deren Lebensunterhalt bezahlt das Land lediglich für drei Monate nach rechtskräftiger Ablehnung. Mittlerweile lebten mehr als 120.000 ausreisepflichtige Personen in Nordrhein-Westfalen - oft bereits seit vielen Monaten oder mehreren Jahren. "Das finanzielle Risiko, das mit der Versorgung der ausreisepflichtigen Menschen einhergeht, kann jeden kommunalen Haushalt sprengen", warnte Ruthemeyer. Deshalb sei es dringend geboten, dass das Land die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen bis zur Ausreise finanziert. Schließlich hätten die Kommunen keine Handhabe, die Ausreise abgelehnter Asylsuchender zu beschleunigen.
Mit der wachsenden Anzahl positiver Bescheide auf den Asylantrag gerieten die langfristigen Kosten der Integration immer stärker in den Blick. "Hier ist das Land in der Pflicht, die Integrationspauschale des Bundes von 434 Mio. Euro jährlich in voller Höhe an die Kommunen weiterzugeben", betonte Ruthemeyer. Zudem müsse es den Städten und Gemeinden erlaubt werden, die Mittel zur Integration frei einzusetzen, ohne detaillierte Zuwendungsvorgaben erfüllen zu müssen. Denn dies produzierte einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. "Die Kommunen können am besten einschätzen, an welchen Integrationsmaßnahmen vor Ort ein Bedarf besteht", legte Ruthemeyer dar.
Az.: 16.1.4.10