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StGB NRW-Mitteilung 406/2016 vom 24.06.2016
Pressemitteilung: Fortschritte bei NRW-Verfassung nicht gefährden
Die kommunalen Spitzenverbände fordern die NRW-Verfassungskommission und die Landtagsfraktionen eindringlich auf, durch Auseinandersetzungen um die Änderung des Wahlalters bei Landtagswahlen Fortschritte in der Verfassung zugunsten der Kommunen nicht zu gefährden.
"Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben an die Verfassungskommission und ihre abschließenden Ergebnisse, die am Montag erreicht werden sollen, große Erwartungen geknüpft. Städte, Kreise und Gemeinden benötigen dringend eine sichere Finanzausstattung. Deshalb müssen die Kommunen bei der Umsetzung der Schuldenbremse ebenso vor zusätzlichen Kosten geschützt werden wie bei neuen Aufgaben, die der Bund beschließt und die von den Kommunen ausgeführt werden sollen. Fortschritte zugunsten der Kommunen in der Verfassungskommission dürfen nicht gekoppelt werden an das Wie eines künftigen Landeswahlrechts. Die Kommunen dürfen am Ende nicht mit leeren Händen dastehen", fordern die Hauptgeschäftsführer von Städtetag NRW, Helmut Dedy, Landkreistag NRW, Dr. Martin Klein, und Städte- und Gemeindebund NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten eine Konsolidierung des Landeshaushaltes auf dem Rücken der Kommunen und fordern deshalb, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen in der Landesverfassung abgesichert wird. Um den Kommunen bei Einführung der Schuldenbremse wirksamen Schutz zu gewähren, müsste der bisher in der Landesverfassung zugunsten des Landes festgeschriebene Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 79 Satz 2 gestrichen werden. Im Bereich des Konnexitätsprinzips kann das Land den Schutz der Kommunen nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände dadurch erweitern, dass in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung bundes- und europarechtlich übertragene Aufgaben einbezogen werden.
Die kommunalen Spitzenverbände sind bislang unzufrieden mit dem Verlauf der Beratungen in der Verfassungskommission. Das Gremium wurde im Jahr 2013 vom Landtag eingesetzt, um die Verfassung des Landes NRW zu überprüfen und Vorschläge für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung zu erarbeiten. Erklärtes Ziel war auch die Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in der Landesverfassung.
Az.: 10.1.1.1