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StGB NRW-Mitteilung 243/2015 vom 26.02.2015
Pressemitteilung: Fracking nicht ohne gründliche Umweltprüfung
Die gesetzlichen Regelungen zur unkonventionellen Gasgewinnung, dem so genannten Fracking, gehen nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW in die richtige Richtung. Im Detail greifen sie aber noch zu kurz. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich: "Fracking darf nicht zur Gefahr für unsere Umwelt werden".
Das Bundesministerium für Umwelt und Bauen (BMUB) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben Gesetzesentwürfe zur Regelung der so genannten Fracking-Technologie vorgelegt. Dies schließt Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes ein, mit denen Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen zur öffentlichen Wasserversorgung ausgeschlossen und Fracking generell als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung qualifiziert werden soll.
Unter dem Begriff "Fracking" wird die unkonventionelle Erschließung und Ausbeutung von Erdgasvorkommen unter anderem durch den Einsatz von Chemikalien (Frack-Fluide) verstanden. Umweltrisiken ergeben sich vor allem aus dem Gefahrenpotenzial dieser Frack-Fluide, wenn diese beispielsweise in grundwasserführende Bodenschichten gelangen.
Eine Genehmigung für Fracking dürfe nur erteilt werden, wenn die Wasserqualität und die Umwelt nicht beeinträchtigt würden, forderte Schneider: "Außerdem muss eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit sichergestellt sein". Somit sollten in Naturschutzgebieten, Naturparks und Natura 2000-Gebieten nicht nur der Bau von Frackinganlagen verboten werden, sondern auch Horizontalbohrungen unter diesen Flächen.
Außerdem dürfe sich das Frackingverbot nicht auf Einzugsgebiete von Talsperren und Seen beschränken, aus denen "unmittelbar" Wasser für die Trinkwasserversorgung entnommen wird. Denn bei zahlreichen Gewässern und Talsperren in Nordrhein-Westfalen wird Trinkwasser auch aus dem Uferfiltrat von Flüssen gewonnen. In deren Einzugsgebiet könnte dann strenggenommen Fracking betrieben werden.
"Des Weiteren muss es jedem Bundesland möglich sein, Gebiete festzulegen, in denen Fracking nicht zugelassen wird", führte Schneider aus. Die Beschränkung auf Wassereinzugsgebiete reiche nicht aus. Die Länder müssten ermächtigt werden, Vorranggebiete in Raumordnungsplänen, die einmal Wasserschutzgebiete werden könnten, vom Fracking auszuschließen.
Nicht nachvollziehbar sei allerdings die mögliche Zulassung kommerzieller Fördervorhaben, wenn eine Expertenkommission dies mehrheitlich empfiehlt. "Die Expertenkommission muss ihr Votum mit qualifizierter Mehrheit abgeben. Außerdem darf die Empfehlung der Expertenkommission weder die Einzelfallentscheidung der zuständigen Wasserbehörde noch den Spielraum der Bundesländer einschränken", machte Schneider deutlich.
Zu begrüßen sei ferner, dass Fracking zukünftig eine Gewässerbenutzung darstelle und daher einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfe. Auch die Einführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung für Fracking sei sinnvoll, so Schneider. Eine solche umfassende UVP-Pflicht sei allerdings für alle Maßnahmen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas — unabhängig von der Fördermenge - geboten.
Die vorgesehene Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf Frackingmaßnahmen führe zu einer Entlastung der betroffenen Bürger und sei daher zu begrüßen. "Wir halten es für richtig, dass den Bergbauunternehmen die Beweislast für Bergschäden auferlegt wird", erklärte Schneider. Bislang trügen die Bürger und Bürgerinnen die Beweislast, dass Schäden an ihren Gebäuden durch den so genannten Bohrlochbergbau - darunter fällt auch Fracking - verursacht worden sind.
Eine aktuelle Untersuchung in den Niederlanden zeige - so Schneider -, welche Gefahren von der Erdgasförderung ausgehen. Dort hatte der nationale Sicherheitsrat bei der Erdgasförderung in der Region Groningen festgestellt, dass die Bohrungen in etwa 3.000 m Tiefe Erdschichten absacken ließen und Mikrobeben bis zur Stärke 2 verursacht hätten. Wenngleich es sich hierbei um konventionelle Gasfördermaßnahmen handle, seien insbesondere Mikrobeben durch Fracking nicht ausgeschlossen. Dies belegten Erfahrungen in Niedersachsen.
Az.: II