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StGB NRW-Mitteilung 586/2014 vom 25.09.2014
Pressemitteilung: Fracking nur bei Ausschluss aller Risiken
Eine Genehmigung für Fracking - die Erkundung oder Ausbeutung unkonventioneller Erdgaslagerstätten mittels chemischer Substanzen - soll nur erteilt werden, wenn die Wasserqualität und die Umwelt nicht beeinträchtigt werden sowie eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit sichergestellt ist. Eine solche Vorab-Prüfung hat der Umweltausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW in Düsseldorf gefordert. "Daher ist die Entscheidung der NRW-Landesregierung zu begrüßen, bis auf Weiteres keine Genehmigungen für Fracking zu erteilen", erklärte der Vorsitzende des Ausschusses Dipl.-Ing. Wolfgang Züll aus der Stadt Sankt Augustin.
Der Ausschuss begrüßte außerdem, dass die Landesregierung gegenüber den Niederlanden gefordert hat, die NRW-Städte und Gemeinden in die Planung von Fracking-Maßnahmen in den Niederlanden einzubeziehen, und dass vereinbart wurde, dass Fachleute aus beiden Ländern hierbei fortan zusammenarbeiten. Die niederländische Regierung will 2015 eine so genannte Strukturvision Schiefergas vorlegen. Darin soll offengelegt werden, in welchen niederländischen Gebieten Schiefergas mit möglichst geringer Belastung für Mensch, Natur und Umwelt gefördert werden könnte.
Da hiervon in der Grenzregion auch nordrhein-westfälische Kommunen betroffen sein können, hat der Umweltausschuss des StGB NRW zum Ausdruck gebracht, dass die Gewinnung von Erdgas in grenznahen Regionen der Niederlanden mittels Fracking bis zur Klärung der damit verbundenen Risiken nicht zu verantworten wäre. Außerdem müssten die betroffenen NRW-Kommunen unmittelbar beteiligt werden.
Zudem sei im Bundesrecht zweifelsfrei zu regeln, dass jede Fracking-Maßnahme eine Gewässernutzung darstelle und daher die Bergbehörde vor Genehmigung einer Fracking-Maßnahme das so genannte Einvernehmen der unteren Wasserbehörden abwarten müsse. Außerdem soll für jeden Bohrstandort ein Rahmenbetriebsplanverfahren nach Bergrecht durchgeführt werden - mit obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Kommunen.
Des Weiteren diskutierte der StGB NRW-Umweltausschuss das Verfahren zur Aufstellung eines NRW-Klimaschutzplans. Mit einem Entwurf ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Hierzu hat die NRW-Landesregierung eine so genannte Impact-Analyse durchgeführt, die mögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen des Klimaschutzplans aufzeigen soll. Ergebnis ist, dass durch den Klimaschutzplan - neben einer Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und der allgemeinen Umweltbelastung - überwiegend positive Effekte für die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens ausgelöst werden.
Allerdings wird es durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu erheblichen Mehrkosten kommen. Die Impact-Analyse geht bis 2050 von zusätzlichen Kosten von 6,9 Mrd. Euro aus. "Nun ist es Aufgabe des Landes, mit der Vorlage des Klimaschutzplan-Entwurfs die Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen zu klären, tragfähige Finanzierungswege aufzuzeigen und - soweit Kommunen verpflichtet werden sollen - im Sinne der Konnexität den erforderlichen Kostenausgleich zu regeln", erklärte Züll. Angesichts der prekären Haushaltslage vieler NRW-Kommunen könne der ÖPNV nur ausgebaut werden, wenn Bund und Land die Träger des ÖPNV maßgeblich finanziell unterstützten. Denn hierbei handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Anfang November 2014 will das NRW-Landeskabinett den Entwurf des Klimaschutzplans beschließen. Von Mitte November bis Mitte Dezember sind Öffentlichkeitsbeteiligung und Verbändeanhörung vorgesehen. "Aus Sicht des StGB NRW reicht eine einmonatige Beteiligungsfrist allerdings nicht aus", merkte Züll an. Um eine Beratung in den kommunalen Gremien zu ermöglichen, müsse die Öffentlichkeitsbeteiligung über einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden.
Az.: II