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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 680/2005 vom 25.08.2005
Pressemitteilung: Freiheit für die Kommunale Wirtschaft
Die Betätigungs-Möglichkeiten der kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen müssen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Diesen Appell richtete der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Paderborner Bürgermeister Heinz Paus, heute in Nettetal vor dem Präsidium des Verbandes an die neue Landesregierung. In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP vom 16. Juni 2005 wird die Kommunalwirtschaft unter dem Schlagwort Privat vor Staat an zentraler Stelle angesprochen. Dort heißt es, dass der privaten Leistungserbringung vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand Vorrang gegeben werden soll.
Eine Beschränkung der kommunalen Wirtschaft, die ja der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger dient, brächte nirgendwo einen Zugewinn an Effektivität, warnte Paus. Kommunale Unternehmen leisteten einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung und zur Wirtschaftsförderung. Ebenso seien kommunale Unternehmen wichtige und gefragte Arbeitgeber und böten eine Fülle von Ausbildungsplätzen.
Zudem werde der Wettbewerb durch das Vorhandensein kommunaler Anbieter stimuliert, machte Paus deutlich. Gerade in Sparten wie dem Energiemarkt, der zu Konzentration und Monopolbildung neige, wirke sich die Aktivität der Stadtwerke preisdämpfend im Dienste der Endverbraucher aus.
Nicht zuletzt seien Städte und Gemeinden aufgrund ihrer prekären Finanzlage auf die Erträge ihrer Unternehmen angewiesen. Nur so lassen sich viele Leistungen der Daseinsvorsorge auch langfristig in der von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Qualität erbringen, erklärte Paus.
Er wies darauf hin, dass das bestehende Gemeindewirtschaftsrecht die Interessen von Handwerk und mittelständischer Wirtschaft einerseits sowie Städten und Gemeinden andererseits zufrieden stellend ausbalanciere. Eine Frontstellung zwischen privaten und kommunalen Unternehmen gibt es nicht, stellte Paus klar.
Az.: IV