Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 469/2003 vom 30.04.2003

Pressemitteilung: Freistellung von der VOB

Seit langem wünschen sich Städte und Gemeinden in NRW größere Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Kernpunkt ist die Möglichkeit, mit den günstigsten Bietern Nachverhandlungen über Preise und technische Alternativen zu führen. Seit einigen Jahren läuft - mittels Ausnahmegenehmigung des NRW-Innenministeriums - ein Modellversuch zur Freistellung von eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bei 15 Kommunen. Dabei werden Nachverhandlungen mit den günstigsten Bietern zugelassen. Eine erste Auswertung hat gezeigt, dass Kommunen auf diese Weise Einsparungen von durchschnittlich fünf Prozent erzielen können.
 
Daher fordert der Städte- und Gemeindebund NRW die Freistellung der Kommunen von der VOB bei Aufträgen bis fünf Millionen Euro Volumen, wie dies bereits für die VOL gilt. Dies soll durch Änderung der Vergabegrundsätze nach § 31 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geschehen. „Kommunale GmbH’s haben mit dieser größeren Freiheit bei öffentlichen Bauaufträgen sehr gute Erfahrungen gemacht“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Dabei spricht sich der kommunale Spitzenverband weiterhin für öffentliche Ausschreibungen aus.
 
Ein zusätzlicher Modellversuch zur Freistellung von der VOB, den das Land soeben eingerichtet hat, reiche dafür nicht aus. „Die Fakten sind auf dem Tisch, jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden“, so Schneider. Die Tatsache, dass dieser Modellversuch nicht auf eigenbetriebsähnliche Einrichtungen beschränkt sei, sondern alle Aufträge von Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließe, stelle keine Lösung des Problems dar. Beteiligt sind in diesem Fall 13 kreisangehörige Kommunen, drei kreisfreie Städte sowie ein Landkreis. Der Versuch läuft bis zur Jahresmitte 2005.
 
Es sei bekannt, dass die zuständigen NRW-Ministerien einer Änderung der Vergabegrundsätze aufgeschlossen gegenüber stünden. Lediglich der Widerstand seitens der Bauindustrie habe eine gesetzliche Regelung im Sinne der Kommunen verhindert, machte Schneider deutlich: „Wir fordern die Landesregierung auf, sich von den kurzsichtigen Vorbehalten der Wirtschaft zu Gunsten einer pragmatischen, kostensparenden Lösung freizumachen“.
 
Als „Ablenkungsmanöver“ bezeichnete Schneider das Argument, die Bindung an die VOB und das Nachverhandlungsverbot müssten zur Korruptions-Prävention aufrecht erhalten werden: „Um Korruption zu verhindern, braucht es ein ganzes Bündel von Maßnahmen wie etwa das Vier-Augen-Prinzip, Rotation von Amtsinhabern in Schlüsselpositionen, Genehmigungspflicht bei Nebentätigkeiten oder die Trennung von Aufgaben im Vergabeverfahren.“ Die Möglichkeit von Einsparungen und korrekte Vergabe von Bauleistungen schlössen sich nicht aus.

Az.: G/2

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