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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 315/2008 vom 23.05.2008
Pressemitteilung: Freiwilligkeit beim Sparkassengesetz NRW im Vordergrund
Städte- und Gemeindebund NRW und Landkreistag NRW haben den von der NRW-Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Sparkassengesetz als vernünftige Gesprächsgrundlage begrüßt. Insbesondere das klare Bekenntnis zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen, das nunmehr vorgesehene gesetzliche Verbot der Aufnahme von Sparkassen in die kommunalen Bilanzen und die kommunalfreundliche Ausschüttungsregelung, die das Eigentum der Kommunen an den Sparkassen unterstreiche, greife Anregungen auf, die im Vorfeld von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen worden waren.
Für diskussionsbedürftig halten beide Verbände allerdings das Verfahren hinsichtlich der vom Land gewünschten Fusion der beiden Sparkassenverbände. „Bei allem Respekt vor dem Wunsch der Landesregierung, hier zu einer schnellen Lösung zu kommen, sollten die Sparkassen- und Giroverbände im Ergebnis selbst die Entscheidung über die Umstände und das Verfahren eines Zusammengehens treffen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Auch bei der anzustrebenden Intensivierung der Zusammenarbeit der WestLB AG und der Sparkassen in einem Finanzverbund müsse das Prinzip der Freiwilligkeit Vorrang haben vor gesetzgeberischen Vorgaben.
Klärungsbedarf sehen die Verbände weiterhin in Bezug auf das so genannte Trägerkapital, das durch das neue Sparkassengesetz ermöglicht werden soll. „Wir halten Trägerkapital deshalb für den falschen Weg, weil es weder die Transparenz im Hinblick auf die Kapitalausstattung der Sparkassen erhöht, noch sonst einen erkennbaren Mehrwert für die kommunalen Träger bietet“, betonte Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW. Die Forderung nach Trägerkapital mache nur dann Sinn, wenn man die Absicht habe, diese Anteile zu einem späteren Zeitpunkt auch handelbar zu machen. Spätestens dann aber sei die Gefahr einer Privatisierung von Sparkassen nicht mehr auszuschließen.
Die Hauptgeschäftsführer beider Verbände betonten, dass in dieser Beurteilung uneingeschränktes Einvernehmen sowohl mit dem Städtetag NRW als auch mit den beiden NRW-Sparkassenverbänden bestehe und dass man gemeinsam davon ausgehe, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hier auch die nötige Überzeugungsarbeit bei den Parlamentariern leisten zu können.
Az.: IV