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StGB NRW-Mitteilung 452/1998 vom 20.08.1998
Pressemitteilung: Für eine maßgeschneiderte Verwaltung
Wer bei der Verwaltung Mittel sparen will, muß die Verwaltung dorthin verlagern, wo die Aufgabe tatsächlich anfällt - und dies sind zumeist die Städte und Gemeinden. Ein solches Bild zeichnet sich nach einer Umfrage des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zur Praxis der Verwaltungsmodernisierung ab. "Wir erwarten von der Landesregierung, daß sie das Know-how der Städte und Gemeinden bei den anstehenden Reformen berücksichtigt", sagte NWStGB-Präsident Bürgermeister Reinhard Wilmbusse heute in Düsseldorf.
Bereits heute können Städte ab einer bestimmten Größe Aufgaben vom Kreis übernehmen (Bauamt, Jugendamt). Die dafür festgelegten Schwellenwerte - 25.000 Einwohner für die Mittlere kreisangehörige Stadt sowie 60.000 Einwohner für die Große kreisangehörige Stadt - sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. "Die Verwaltungen sind heute besser ausgebildet und bestens in der Lage, komplexe Aufgaben zu übernehmen", begründet Wilmbusse die Forderung nach Absenkung dieser Schwellenwerte. So soll die "magische Grenze" nach Einschätzung des NWStGB künftig bei 20.000 Einwohnern und 50.000 Einwohnern liegen.
Dies käme auch der Praxis in anderen Bundesländern nahe. So sind in Bayern alle Städte ab 50.000 Einwohnern automatisch kreisfrei. Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern erhalten dort den Status einer Großen Kreisstadt. In Baden-Württemberg liegt der Schwellenwert für die Große Kreisstadt sogar noch niedriger: bei 20.000 Einwohnern. Rheinland-Pfalz gibt sämtlichen Kommunen ab 25.000 Einwohnern den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt.
Als Beispiel für die schleppende Reform in der Verwaltung nennt Wilmbusse die Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten. Diese wird bis dato von den Landesjugendämtern bei den zwei Landschaftsverbänden erteilt. Der Landesrechnungshof hat vorgeschlagen, die Zuständigkeit dafür auf die Jugendämter zu übertragen. Die Landesregierung habe diesen Vorschlag jedoch bislang abgelehnt, rügt Wilmbusse.
Mit der Doppelverwaltung müsse endlich Schluß sein, mahnt der NWStGB-Präsident an. Ein drastisches Beispiel bietet der Kreis Recklinghausen, mit rund 662.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis in Deutschland. Obwohl alle Städte eigene Bau- und Jugendämter haben, erhebt der Kreis eine einmalig hohe Umlage von 49 Prozent der städtischen Etats. "Hier müssen Einsparpotentiale aufgedeckt und realisiert werden", fordert Wilmbusse.
Insgesamt muß die Verteilung der Aufgaben auf die verschiedenen Verwaltungsebenen flexibler gehandhabt werden. Kommunen sollte es erlaubt sein, aufgrund freiwilliger Vereinbarungen Aufgaben zu übernehmen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die starren Grenzen, die das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) derzeit noch setzt, müssen überwunden werden. Aber auch der andere Fall - eine Kommune will Aufgaben an den Kreis zurückgeben - sollte zugelassen sein. Die Städte Bergheim und Kerpen bemühen sich bis dato erfolglos, die Aufgaben der Betreuungsstelle (Jugendamt) sowie des Gutachterausschusses (Tiefbauamt) an den Erftkreis zu übertragen, was bisher am Einspruch der Kommunalaufsicht gescheitert ist.
Die Fülle der Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen darf bei der Reformdiskussion nicht außer Acht gelassen werden. So gelte es, die Struktur und Aufgabe der Landschaftsverbände kritisch zu prüfen, forderte Wilmbusse: "Landschaftsverbände sind nicht geeignet, die Aufgabe einer Bündelungsbehörde zwischen Land und Kommunen wahrzunehmen." Ihr Fortbestand sei daher nur zu rechtfertigen, wenn deren Aufgaben nicht von anderen Verwaltungsebenen wie Kommune, Kreis oder Land erledigt werden könnten. "Die Voraussetzungen für eine durchgreifende Vewaltungsstrukturreform sind gegeben. Entscheidend ist, ob auch der politische Wille für einen solchen Schritt vorhanden ist", betonte Wilmbusse abschließend.
Az.: G/2