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StGB NRW-Mitteilung 272/2014 vom 10.04.2014
Pressemitteilung: Gangbarer Weg zur schulischen Inklusion
Der Städte- und Gemeindebund NRW hält das jüngste Angebot des Landes vom 04.04.2014 über die Kostenverteilung bei der schulischen Inklusion für akzeptabel. Dies wurde heute bei der Sitzung des Verbands-Präsidiums in Düsseldorf deutlich. "Nach langen Verhandlungen haben wir einen Kompromiss gefunden, auf dessen Grundlage die schulische Inklusion jetzt voran gebracht werden kann", erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer.
Das Präsidium stimmte geschlossen für den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land über den Ausgleich der Kosten, die mit der schulischen Inklusion verbunden sind. Ebenso empfiehlt das Präsidium den StGB NRW-Mitgliedskommunen, von Klagen gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz abzusehen. Eine erneute Entscheidung über mögliche Klagen ist auch noch nach der ersten Überprüfung der Kostenentwicklung bei der Inklusion zum 01.06.2015 möglich.
In diesem aus kommunaler Sicht entscheidenden Punkt hatte sich die Landesregierung zuletzt noch einmal auf die Kommunen zubewegt. Die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion soll in den ersten drei Jahren jährlich und danach in größeren Abständen regelmäßig überprüft werden. Korrekturen beim Landeszuschuss sollen im Haushaltsjahr unmittelbar nach der Revision vorgenommen werden. "Das Risiko einer unkontrollierten Kostensteigerung für die Kommunen ist zwar nicht vollständig beseitigt, aber doch deutlich minimiert worden", machte Schäfer deutlich.
"Die nun gefundene Einigung nutzt nicht nur den Schulträgern, sondern vor allem den Eltern, ihren Kindern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen", betonte Schäfer. Nachdem für die Finanzierung der schulischen Inklusion eine tragfähige Lösung gefunden worden sei, stehe der Weg offen für den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts. Dieses positive Ergebnis einer langen Verhandlungsperiode sei nicht zuletzt der klaren Linie und der Standhaftigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie ihres Spitzenverbandes zu verdanken. "Keiner wollte einen Streit vor dem Verfassungsgerichtshof", so Schäfer. Aber es sei richtig gewesen, die Möglichkeit einer Verfassungsklage als letzte Konsequenz im Falle einer Nicht-Einigung offen anzusprechen.
Az.: IV