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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 623/2001 vom 05.10.2001
Pressemitteilung: Gartenschauen müssen bleiben
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW wendet sich energisch gegen die beabsichtigte Streichung der Zuschüsse für Landesgartenschauen. Auch in Zukunft solle die Landesregierung Finanzmittel im bisherigen Umfang für Landesgartenschauen zur Verfügung stellen, so die einhellige Meinung des Gremiums. "Landesgartenschauen sind ein unverzichtbarer Faktor für die Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur in den Kommunen. Dies zeigt sich auch daran, dass die Landesgartenschauen zu den bestbesuchten Veranstaltungen im Land Nordrhein-Westfalen zählen", erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Albert Leifert, heute in Düsseldorf.
Bislang finden Landesgartenschauen in den Kalenderjahren mit ungeraden Endziffern statt (2001, 2003, 2005 usw.). Die Fördermittel betragen 10 bis 15 Mio. DM je Gartenschau. In den Kalenderjahren mit geraden Endziffern (2002, 2004, 2006 usw.) finden die so genannten REGIONALEN statt - jeweils mit Fördermitteln von 150 bis 170 Mio. DM.
Nun will die Landesregierung die staatlichen Mittel für Landesgartenschauen ab 2007 streichen. Gleichwohl hat für das Jahr 2007 bereits eine Ausschreibung stattgefunden. Die Förderung der Landesgartenschauen 2003 und 2005 - laut NRW-Umweltministerium werden diese in Gronau und in Leverkusen stattfinden - soll nur deshalb aufrecht erhalten werden, weil dafür bereits bindende Zusagen vorliegen.
"Die Streichung der Zuschüsse würde das Aus für die Landesgartenschauen bedeuten", warnte Leifert. Damit würde ein außerordentlich wichtiges, beim Publikum besonders beliebtes Instrument der Infrastruktur-Förderung wegfallen, das vor allem für den ländlichen Raum Gewicht hat.
Die von der Landesregierung angeführten gärtnerischen Aktivitäten im Rahmen der REGIONALEN brächten keinen echten Ausgleich, so Leifert. Außerdem hätten weite Bereiche des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen künftig keinerlei Chance mehr auf Teilnahme an einer Landesgartenschau, weil sie von der Struktur her kein Bestandteil von REGIONALEN sein können.
Az.: G/2