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StGB NRW-Mitteilung 279/2006 vom 05.04.2006
Pressemitteilung: Gemeindefinanzen kein Notgroschen für das Land
Das Gemeindefinanzierungsgesetz, das einen wesentlichen Grundstock der NRW-Kommunalfinanzen bildet, dürfe nicht zur Konsolidierung des Landeshaushaltes zweckentfremdet werden. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Grevenbroich vor der Arbeitsgemeinschaft des kommunalen Spitzenverbandes für den Regierungsbezirk Düsseldorf hingewiesen. Das Land muss endlich eine Garantie geben, dass Verbundgrundlagen und Verbundsatz im kommunalen Finanzausgleich nicht angetastet werden, sagte Schneider vor rund 200 Kommunalexperten.
Hintergrund ist das Vorhaben von NRW-Finanzminister Dr. Helmut Linssen, ab 2007 keinen Anteil der Grunderwerbsteuer mehr an den kommunalen Finanzausgleich abzugeben. Dies würde für die Städte und Gemeinden rund 145 Millionen Euro weniger bedeuten. Angesichts der weiterhin katastrophalen Finanzlage vieler Kommunen sei dies nicht zu verkraften. Gegen die drohende Zahlungsunfähigkeit helfe auch kein amtlich bestellter Berater wie jetzt in der Stadt Waltrop. Ein solcher Sparkommissar light ist in der NRW-Gemeindeordnung gar nicht vorgesehen, merkte Schneider an.
Nach der jüngsten Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW müssen in diesem Jahr 115 der 360 StGB NRW-Mitgliedskommunen einen Nothaushalt aufstellen. Damit zeigt sich: Waltrop ist kein Einzelfall, so Schneider. Das einzig Positive daran sei, dass die strukturellen Ursachen der kommunalen Finanzmisere erstmals amtlich anerkannt würden.
In dieser Situation sei der Ruf nach einem kostenfreien Kindergarten völlig aus der Luft gegriffen. Allein in Nordrhein-Westfalen würden bei Land und Kommunen rund 800 Millionen Euro an Einnahmen fehlen. Wohl gebe es aus pädagogischer Sicht gute Argumente für den kostenlosen Kindergartenbesuch. Aber wenn Bund und Länder das wollen, dann muss es einen finanziellen Ausgleich geben, stellte Schneider klar.
Reformvorhaben hätten nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie im Konsens mit den kommunalen Partnern verwirklicht würden. Dies gelte vor allem für die Verwaltungsstrukturreform in NRW. Ziel dieser Reform müsse es sein, alle staatlichen wie kommunalen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Wir müssen uns auf unsere Kernaufgaben zurückziehen, um nicht weiter auf Pump zu leben, betonte Schneider. Dazu müssten in einem ersten Schritt möglichst viele Aufgaben abgebaut werden.
In einem zweiten Schritt sei dann zu fragen, auf welcher Ebene die verbleibenden Aufgaben am besten angesiedelt werden sollten - beim Land, bei den Landschaftsverbänden, bei den Kreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Alle vier Ebenen seien gleichberechtigt zu betrachten.
Wichtigster Grundsatz bei der Verwaltungsstrukturreform müsse sein, dass alle Kosten aus der Übertragung einer Aufgabe vollständig erstattet werden. Es gehe nicht an, so Schneider, dass das Land den Kommunen beispielsweise nur 80 Prozent der bisher erforderlichen Mittel gewähre mit dem Hinweis Ihr macht das sowieso kostengünstiger als wir. Im Gegenteil - Wenn das Land selbst bei vollem Kostenausgleich an die Kommunen feststelle, dass eine bestimmte Verwaltungsaufgabe nun wesentlich billiger erledigt werde, hätten die Kommunen Anspruch auf einen Teil dieser Effizienzrendite.
Bezüglich der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erklärte Schneider, die Entlastung der Kommunen sei zumindest in Nordrhein-Westfalen noch nicht angekommen. Er appellierte an NRW-Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bundesanteil an den Unterkunftskosten Langzeitarbeitsloser auch künftig auf 29,1 Prozent festgelegt wird.
Zudem sprach Schneider die Erwartung aus, das Land möge bei der Weitergabe der Wohngeldentlastung aus Hartz IV ein differenzierteres Verfahren anwenden. So sollten bei der Berechnung des Anteils einzelner Kommunen nicht nur Belastungsfaktoren, sondern auch Entlastungsfaktoren einbezogen werden. Schließlich seien die kreisfreien Städte im Bereich Sozialhilfe um rund 300 Millionen Euro stärker entlastet worden als die kreisangehörigen Kommunen.
Az.: HGF