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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 269/2010 vom 10.06.2010
Pressemitteilung: Gemeindefinanzkommission setzt positive Signale
Die Kommunen brauchen dringend Unterstützung des Bundes und des Landes, um die Finanzkrise abzumildern sowie das kommunale Angebot an Leistungen der Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu halten. Dies belegen eindrucksvoll die kürzlich veröffentlichte Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW unter seinen 359 Mitgliedskommunen sowie die Mai-Steuerschätzung. „Die Städte und Gemeinden in NRW können aus eigener Kraft die kommunale Finanzkrise nicht überstehen“, erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Hemer vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.
„Wir begrüßen daher ausdrücklich die Einsetzung einer Gemeindefinanzkommission durch die NRW-Landesregierung. Diese Initiative zeigt, dass auch beim Land die Erkenntnis gereift ist, dass die Kommunen Unterstützung benötigen“, sagte Ruthemeyer. Ziel der Kommissionsarbeit müsse sein, die strukturellen Mängel sowie die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene zu beseitigen und auch den nötigen Finanzierungsspielraum für freiwillige kommunale Aufgaben zu schaffen. Um die Kommunalfinanzen nachhaltig zu konsolidieren, müssten zum einen die Sozialaufwendungen reduziert werden. Des Weiteren müssten bei den großen Aufwandsblöcken - etwa Eingliederungsleistungen für behinderte Menschen oder Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose - die Kosten überhaupt anteilig oder zu einem größeren Anteil durch den Bund übernommen werden. Darüber hinaus müsse das Land Vorschläge zum Abbau Kosten treibender Standards entwickeln.
Auf der Einnahme- oder Ertragseite sollte die Modernisierung der Gewerbesteuer den Ausgangspunkt für die steuerpolitischen Reformüberlegungen der Gemeindefinanzkommission bilden. „Dabei müssen die Bemessungsgrundlage und der Kreis der Steuerpflichtigen verbreitert werden, um die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen vergleichsweise weniger Steuerzahler vor Ort zu verringern“, machte Ruthemeyer deutlich.
Aktuell stelle sich das Problem der Unterstützung des Landes für besonders in Not geratene Kommunen. Diesen müsse die Möglichkeit eröffnet werden, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wieder zurückzugewinnen. „Die vom Land angekündigte Beauftragung eines Gutachterteams zur Erarbeitung eines tragfähigen Konzepts halten wir für angemessen“, stellte Ruthemeyer klar.
In diesem Zusammenhang sei es unerlässlich, auch die Kreise noch enger in die kommunale Spardisziplin einzubinden. „Es kann nicht angehen, dass die Kreise als Teil der Kommunalaufsicht die Leistungsangebote der kreisangehörigen Kommunen zusammenstreichen und sich im selben Atemzug für die Übernahme eben dieser oder anderer Aufgaben ins Gespräch bringen“, fasste Ruthemeyer die Sicht des kreisangehörigen Raums zusammen. Deshalb gehörten zum einen die Bürgermeister in die Kreistage. Zum anderen bedürfe es klarer und strikter Regelungen, unter welchen Bedingungen auch Umlageverbände Haushaltssicherungskonzepte aufstellen müssten. Mittelfristig gehöre das gesamte System der Umlagefinanzierung auf den Prüfstand.
Haushaltskonsolidierung gebe jedoch nur Sinn, wenn die Kommunen in künftigen Jahren mit stetigen Einnahmen rechnen können. Daher müsse den Städten und Gemeinden eine aufgabengerechte finanzielle Mindestausstattung gewährt werden. Diese dürfe nicht - wie bisher gesetzlich zulässig - von der Kassenlage des Landes abhängig gemacht werden. „Hier brauchen wir eine eindeutige Festlegung in der NRW-Landesverfassung“, machte Ruthemeyer deutlich.
Wenn das Land weiterhin Aufgaben auf die Kommunen übertrage oder diesen neue Aufgaben auferlege, müsse es dafür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Dieser Grundsatz der Konnexität werde jedoch seitens des Landes nicht immer beachtet. Hier sei das Gesetz so zu ändern, dass den Kommunen tatsächlich die Kosten erstattet würden, die bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben entstünden.
Insgesamt - so Ruthemeyer - hätten die öffentlichen Haushalte die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht. Höhere Steuern und Gebühren seien den Bürgern und Bürgerinnen nicht zuzumuten. Daher müssten gemeinsam mit der neuen Landesregierung alle öffentlichen Aufgaben auf den Prüfstand gestellt werden: „Was muss, was soll, was will sich das Land in Zukunft noch leisten: bei dieser Klärung darf es keine Scheuklappen geben“, erklärte Ruthemeyer abschließend.
Az.: IV