Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 648/2003 vom 29.07.2003
Pressemitteilung: Gemeindefinanzreform nicht zerreden
Mit scharfer Ablehnung reagiert der Städte- und Gemeindebund NRW auf Meldungen aus Berlin, wonach die Bundesregierung entgegen den bisherigen Plänen zur Modernisierung der Gewerbesteuer auf die stabilisierende Hinzurechnung von Zinsen und Teilen von Mieten, Pachten und Leasingraten verzichten wolle. Was vordergründig als Kompromiss dargestellt wird, wäre in Wirklichkeit ein Eingeständnis von Reform-Unfähigkeit, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Angesichts der schwersten Finanzkrise der Kommunen seit Gründung der Bundesrepublik hatte die Bundesregierung vor mehr als einem Jahr eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt, die unter anderem Vorschläge zur Verbesserung der steuerlichen Einnahmesituation der Kommunen erarbeiten sollte. Diese hat sich Anfang Juli 2003 mehrheitlich für das von den Kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagene Modell zur Modernisierung der Gewerbesteuer ausgesprochen. Darin ist eine Verbreiterung der Bemessungs-Grundlage vorgesehen - durch Ausbau gewinnunabhängiger Elemente sowie Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht.
Ungeachtet der Festlegungen der Koalitionsfraktionen im Bundestag und der Parteitage von SPD und Grünen auf dieses Modell scheint sich nun Bundesfinanzminister Hans Eichel dem Druck der Wirtschaftsverbände und seines Ministerkollegen Wolfgang Clement zu beugen. Dieser will nicht nur die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verhindern, sondern bereits vorhandene stabilisierende Elemente aus der jetzigen Gesetzesfassung streichen.
Dies würde die Steuer noch konjunkturanfälliger machen, als sie ohnehin schon ist, rügte Schneider. Mit dem erklärten Ziel der Gemeindefinanzreform habe dies nichts mehr zu tun. Schneider erinnerte an die Aussage von Finanzminister Eichel anlässlich der Einsetzung der Kommission, wonach es darum gehe, auf der Steuerseite nach stabilisierenden Elementen zu suchen und so zu einer Verstetigung des gemeindlichen Steuer-Aufkommens beizutragen.
Nicht haltbar, so Schneider, sei die These von der Wirtschaftsfeindlichkeit einer modernisierten Gewerbesteuer. Modellrechnungen hätten bewiesen, dass das Kommunalmodell entgegen den Vorwürfen der Wirtschaftsverbände kein Steuererhöhungsmodell sei. Vielmehr bringe es teils erhebliche Entlastungen der Gewerbesteuerzahler und vertretbare Belastungen bisheriger Nichtzahler. Es geht nicht um eine Besteuerung der Unternehmens-Substanz, sondern um Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit, erklärte Schneider. Auch große Unternehmen müssten wieder einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Infrastruktur leisten. Dabei stellten Freibetrags-Regelungen sicher, dass Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht in ihrer Existenz bedroht würden.
Schneider wies darauf hin, dass die finanzielle Gesundung der Städte und Gemeinden im ureigensten Interesse der Wirtschaft liege: Die Kommunen sind der größte öffentliche Auftraggeber. Sobald Städte und Gemeinden in der Lage wären, aufgeschobene Investitionen nachzuholen, werde auch die Wirtschaft, insbesondere die Baubranche, entscheidende Impulse erhalten. Der vom Bundeswirtschaftsminister eingeschlagene Weg führe dagegen zu einem weiteren Verfall der Städte und Gemeinden und müsse letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern - gerade auch künftiger Generationen - mit einem Verlust an Lebensqualität bezahlt werden.
Az.: IV