Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 566/2003 vom 25.06.2003

Pressemitteilung: Gemeindefinanzreform überfällig

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind vor dem Hintergrund der sich immer weiter zuspitzenden Haushaltssituation dringend auf eine umfassende Gemeindefinanzreform angewiesen. „Aus eigener Kraft können die Städte und Gemeinden die Haushaltsmisere nicht mehr bewältigen“, erklärte heute in Düsseldorf der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, anlässlich der Eröffnung der kommunalen Fachmesse „Zukunft Kommune 2003“.
 
„Die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung bedeuten für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen schlichtweg eine Katastrophe“, so Schäfer weiter. Mit den für die nächsten Jahre zu erwartenden Steuereinnahmen könnten weder die von den Kommunen dringend benötigten Investitionen getätigt noch die öffentliche Infrastruktur in ihrer Leistungsfähigkeit aufrechterhalten werden. Damit fielen die Kommunen als Impulsgeber und Motor der örtlichen Wirtschaft aus.
 
Die Kommunen setzten all ihre Hoffnung in die Gemeindefinanzreform. „Wir brauchen eine Modernisierung der Gewerbesteuer, um die Einnahmen konstanter zu gestalten und die Steuerlast auf mehr Schultern zu verteilen“, machte Schäfer deutlich. Gleichzeitig müsse die immer noch wachsende Zahl der Aufgaben, welche die Kommunen wahrzunehmen hätten, begrenzt werden. Nur so ließen sich auch die Ausgaben dauerhaft auf ein verkraftbares Maß zurückführen. Keine politische Ebene dürfe Aufgaben an die nächsttiefere abwälzen, ohne für adäquaten Kostenausgleich zu sorgen. „Jede Ebene muss für sich selbst sparen“, sagte Schäfer mit Blick auf die Finanznöte bei Land und Bund.
 
Mit entscheidend für die Sanierung der Kommunalfinanzen sei die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem eigenständigen Leistungsrecht, finanziert vom Bund. „Bundeskanzler Schröder steht im Wort mit seinem Versprechen aus der Regierungserklärung vom 14. März 2003, die Kommunen zu entlasten. Die ersten Nothilfen gehen zwar in die richtige Richtung, reichen jedoch bei Weitem nicht aus", betonte Schäfer.
 
Erforderlich sei auch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage an Länder und Bund von derzeit 26 Prozent auf 20 Prozent. Denn mit dieser Umlage ist seit der Unternehmenssteuerreform von 2000 verstärkt kommunales Geld in die Kasse des Bundes geleitet worden. Zudem bräuchten Städte und Gemeinden ein Investitionsprogramm aus echten Zuschüssen. „Zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau nützen nichts, da ein Großteil der Kommunen wegen Überschuldung kein Geld mehr aufnehmen darf“, erläuterte Schäfer.
 
Ein Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform auf den 01.01.2004 berge für die kommunalen Haushalte zusätzlichen Sprengstoff, warnte Schäfer. Nach ersten Berechnungen würde ein solches Vorziehen zu Steuer-Mindereinnahmen bei den NRW-Kommunen von rund 400 Mio. Euro führen. „Dieser Betrag ist für die Städte und Gemeinden in der derzeitigen Haushaltssituation, die jetzt schon die schwierigste seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist, nicht verkraftbar“, stellte Schäfer klar.
 
Für die Städte und Gemeinden in NRW wäre ein vorzeitiges Inkrafttreten der letzten Stufe der Steuerreform nur dann akzeptabel, wenn dies für die öffentlichen Haushalte finanziell neutral ausfiele. Dazu müssten vorab die sozialen Sicherungssysteme umfassend reformiert und in großem Stil Subventionen abgebaut werden. Keinesfalls dürfe die Entlastung der Steuerzahler durch höhere Verschuldung finanziert werden. „Das ginge zu Lasten künftiger Generationen und ist mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Finanzpolitik nicht zu vereinbaren“, sagte Schäfer.

Az.: IV

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