Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 199/2004 vom 30.01.2004

Pressemitteilung: Gewässerschutz mit Augenmaß

Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) dürfen den Städten und Gemeinden in NRW keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden, die Kosten verursachen würden. Eine Verschärfung der Regelungen zur Gewässer-Unterhaltung über das, was die EU-Richtlinie bereits vorsieht, hinaus lehnt der Städte- und Gemeindebund NRW strikt ab. „Das Land NRW soll sich bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf das zwingend Notwendige beschränken“, forderte heute der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, in Düsseldorf. Der Zustand der Gewässer in NRW sei so gut, dass keine Maßnahmen erforderlich seien, die über das EU-Gesetz hinausgingen.
 
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie musste das Wasser-haushaltsgesetz (WHG) des Bundes geändert werden und es ist das Landeswassergesetz NRW (LWG) anzupassen. Dies hat vor allem den Schutz und die Verbesserung aquatischer Ökosysteme sowie des Grundwassers zum Ziel. Zudem soll eine nachhaltige Nutzung der Wasser-Vorräte gefördert werden. Einhergehen soll damit eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Bäche, Flüsse und Seen. Daraus sollen Bewirtschaftungspläne entstehen, die eine hohe Gewässergüte sicherstellen.
 
Dem Vernehmen nach beabsichtigt das NRW-Umweltministerium, die Pflicht der Kommunen zur Gewässerunterhaltung massiv auszuweiten. Dies bedeutete enorme zusätzliche Kosten für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. „Eine solche Regelung könnte allenfalls toleriert werden, wenn das Land im Sinne des Konnexitätsprinzips auch das nötige Geld zur Verfügung stellt“, erklärte Schneider.
 
Außerdem habe das Land die Umsetzung der EU-Richtlinie fahrlässig verzögert. „Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist bereits im Dezember 2000 in Kraft getreten“, machte Schneider deutlich. Die Frist für die Umsetzung sei im Dezember vergangenen Jahres abgelaufen. Trotz der Dringlichkeit habe die Landesregierung immer noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Es dürfe jedoch kein hektisches Gesetzgebungs-Verfahren stattfinden, bei dem die Sach-Argumente der Kommunen unberücksichtigt bleiben und am Ende zusätzliche Pflichten und Kosten für Städte und Gemeinden herauskommen.

Az.: II

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