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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 363/2003 vom 07.04.2003
Pressemitteilung: Gewerbesteuer hat Zukunft
Der Städte- und Gemeindebund NRW nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Bundesfinanzministerium das Modell der kommunalen Spitzenverbände für eine Modernisierung der Gewerbesteuer keinesfalls als erledigt ansieht und die Arbeit der Gemeindefinanzreform-Kommission nicht als gescheitert betrachtet. Anlässlich der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern der Gemeindefinanzreform-Kommission dementierte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Volker Halsch Darstellungen, wonach der Finanzminister durch einen eigenen Gesetzentwurf das Verfahren an sich ziehen und damit die Arbeit der Kommission überflüssig machen wolle.
Der Städte- und Gemeindebund NRW erwartet, dass die Ankündigung des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 14. März bezüglich einer Reform der Gewerbesteuer umgesetzt wird, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute anlässlich der Hauptausschuss-Sitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Gütersloh. Die Städte und Gemeinden erwarten aber auch, dass die Querschüsse aus der Bundesregierung gegen das Modell der Kommunen unverzüglich beendet werden. Die Zusage des Bundeskanzlers darf nicht durch Vielstimmigkeit verwässert werden, erklärte Schneider.
Unabhängig von einer Gemeindefinanzreform benötigen die Kommunen eine sofortige Finanzspritze. Der Beschluss des Bundeskabinetts in der vergangenen Woche, die Kommunen mit mehr als 800 Mio. Euro aus der Flutopferhilfe zu entlasten, sei zwar in der Tendenz positiv, stelle aber vom Umfang her nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Die bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel reichen gerade aus, die bis zu diesem Jahr auflaufenden Fehlbeträge einer einzigen Großstadt etwa im Ruhrgebiet auszugleichen, so Schneider. Die angekündigte - und teilweise bereits eingeleitete - Soforthilfe könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine grundlegende Gemeindefinanzreform zum 01.01.2004 unabdingbar sei.
Az.: G/2