Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 225/2003 vom 14.02.2003

Pressemitteilung: Gewinnstreben contra Flächenversorgung

Derzeit handelt die Deutsche Post AG mit Betreibern von Postagenturen neue „Partner-Verträge“ aus, die eine deutlich geringere Vergütung der Dienstleistungen vorsehen. Werden die Verträge nicht unterschrieben, droht die Kündigung - mit der Folge, dass der Postbetrieb eingestellt werden muss. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich oftmals nach Schließung einer Postfiliale gerade erst an diese neue Form der Postdienstleistung gewöhnt hatten.

Längere Wege dürften dann vorprogrammiert sein. „Bei allem Verständnis für Überlegungen, wie ein optimaler Gewinn erwirtschaftet werden kann, darf die Post AG nicht die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen aufs Spiel setzen“, erklärte heute Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, in Düsseldorf.

Verfassungsrechtlich ist die Post gehalten, bei ihren Dienstleistungen im Interesse der Kunden bestimmte Qualitätsstandards zu erfüllen. So verlangt die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV), bundesweit mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen für Postdienstleistung bereitzustellen. Allerdings soll diese Anforderung bis Ende 2005 unter Berücksichtigung der Nachfrage überprüft werden.

„Es besteht der Verdacht, dass durch hohe vertragliche Auflagen nicht nur die Ausdünnung des Postfilialnetzes vorangetrieben wird, sondern auch zahlreiche Postagenturen zur Schließung gezwungen werden“, machte Schneider deutlich. Der nächste Schritt könnte darin bestehen, von einer nicht mehr bestehenden - da faktisch nicht mehr zu befriedigenden - Nachfrage auszugehen, um eine Absenkung der gesetzlichen Vorgaben in puncto Filialnetz zu erreichen.

Bei allem Verständnis für die Privatisierungs- und Liberalisierungsbemühungen im Bereich der Post-Dienstleistungen dürfe dies nicht dazu führen, dass eine angemessene Versorgung im Wesentlichen nur noch Großstädten und Ballungsräumen zuteil wird. In der Vergangenheit hat der StGB NRW Überlegungen der Post AG unterstützt, Postagenturen nicht nur ergänzend, sondern auch als Alternative zu Postfilialen einzurichten. „Dieser neue Weg, Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkte der Post AG mit Versorgungswünschen der Bevölkerung zu verbinden, darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass Postagentur-Betreibern Verträge aufgezwungen werden, die den weiteren Betrieb der Postagentur nicht rentabel erscheinen lassen“, fügte Schneider an.

Az.: G/2

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