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StGB NRW-Mitteilung 450/2013 vom 21.06.2013
Pressemitteilung: Große Kraftanstrengung von Erfolg gekrönt
Nach wie vor unternehmen die Jugendämter gemeinsam mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhebliche Anstrengungen, um zum 01.08.2013 den Wünschen der Eltern auf Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder zu entsprechen. Mit einem ungeheuren Kraftakt haben die Kommunen zum 15.03.2013 rund 144.800 U3-Plätze geschaffen und damit die angepeilte Betreuungsquote von 33 Prozent knapp überschritten. Rechnet man die unter einjährigen Kinder ohne Rechtsanspruch heraus, ergibt sich eine Versorgungsquote von 49,2 Prozent für die ein- und zweijährigen Kinder.
"Trotz aller Anstrengungen ist der Ausbau mit dem Stichtag 01.08.2013 aber nicht abgeschlossen", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Kommunen und Träger hätten lediglich ein Etappenziel zum U3-Ausbau erreicht. Daher müssten der Bund wie auch das Land ihr Engagement im Bereich des U3-Ausbaus fortsetzen.
Für die Jugendämter sei zudem wichtig, dass auch nach dem 15.03. eines jeden Jahres - Stichtag zur Meldung des Bedarfs an U3-Plätzen gegenüber dem Land - das Land seiner Pflicht zur Mitfinanzierung nachkomme. Die Landesregierung müsse daher sicherstellen, dass auch nach Ablauf dieser Frist für jeden U3-Platz eine landesseitige Finanzierung bereitsteht. Ansonsten trügen die Kommunen das Risiko später mitgeteilter Betreuungswünsche der Eltern, hob Schneider hervor.
Zudem seien die Jugendämter nicht in der Lage, bei einem konkreten Antrag durch die Eltern sofort einen U3-Platz zur Verfügung zu stellen. "Hierfür ist vielmehr ein ausreichender Vorlauf erforderlich, der landesgesetzlich geregelt werden muss", legte Schneider dar. Eine sechsmonatige Frist, wie sie es bereits in Baden-Württemberg und Sachsen gebe, schüfe für Eltern und Jugendämter gleichermaßen Planungssicherheit. Dass das NRW-Jugendministerium den kommunalen Spitzenverbänden zugesagt habe, diesen Vorschlag aufzugreifen, sei zu begrüßen.
Bis zum 01.08.2013 werde es allerdings nicht jeder Kommune gelingen, ein bedarfsdeckendes Angebot an U3-Plätzen bereitzustellen. "Daher ist von zentraler Bedeutung, dass Bund und Land übergangsweise flexible Lösungen möglich machen", erklärte Schneider. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat bereits im September 2012 einen Aktionsplan für den U3-Ausbau verabschiedet, der dazu Vorschläge und Forderungen gegenüber dem Bund wie auch gegenüber dem Land enthalte. "Jedoch hat keine der staatlichen Ebenen von diesen Forderungen etwas Nennenswertes umgesetzt", monierte Schneider. Dies sei umso bedauerlicher, als die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu dienen könnten, mögliche Schadensersatzforderungen zu verhindern.
Sollten im Einzelfall noch U3-Betreuungsplätze fehlen - etwa mangels Fachkräften, Gebäuden oder Grundstücken -, erwarteten die Kommunen, dass alle Beteiligten - Jugendämter, Landesjugendämter und Jugendministerium - sich auf pädagogisch tragfähige Übergangslösungen verständigten.
Az.: III