Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 24/2018 vom 15.01.2018
Pressemitteilung: Grundsteuer zügig reformieren
Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 16.01.2018 über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer fordert der Städte- und Gemeindebund NRW, möglichst rasch für Rechtssicherheit zu sorgen. "Wie die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene erwartet der Städte- und Gemeindebund NRW vom Bundesgesetzgeber eine umfassende Reform der Grundsteuer", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die zweitwichtigste kommunale Einnahmequelle im Land. "Ihre Grundlagen sind allerdings hoffnungslos veraltet", monierte Schneider. Denn die aktuelle Bewertung des Grundvermögens stützt sich bekanntlich auf Jahrzehnte alte Wertverhältnisse - in Westdeutschland aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935.
"Dabei erwarten wir vom Land NRW, dass es notwendige Reformschritte auf Bundesebene unterstützt und notfalls aktiv einfordert", betonte Schneider. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem anhängigen Verfahren zu prüfen, ob die Regelungen zur Grundsteuer noch verfassungsgemäß sind. Diesen Prozess - so Schneider - müssten die staatlichen Ebenen aufmerksam verfolgen und aktiv begleiten. Außerdem böten die zu erwartenden Koalitionsverhandlungen in Berlin eine Chance, eine Lösung für die seit vielen Jahren ausstehende Reform der Grundsteuer zu finden.
"Der Vorschlag des Bundesrates von 2017 kann dafür eine Grundlage bilden", merkte Schneider an. Benötigt werde ein Grundsteuergesetz, das sowohl rechtssicher und zukunftsorientiert als auch kommunalfreundlich sei und wenig Verwaltungsaufwand verursache. "Diese Regelung muss nun rasch kommen, denn die Bewertung der Grundstücke und die IT-technische Umsetzung einer neuen Grundsteuer wird einige Zeit in Anspruch nehmen", fügte Schneider an. Allein in NRW gehe es um die Sicherung eines Steueraufkommens von mehr als 3,5 Mrd. Euro.
Der Reformvorschlag des Bundesrates von 2017 sieht vor, dass die künftigen Bodenrichtwerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert werden. Erst auf den sich daraus ergebenden Steuermessbetrag wird dann wie bisher der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewendet, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. Steuermesszahlen und Hebesätze sind Stellschrauben, um zu erreichen, dass das Grundsteueraufkommen nach der Reform das Aufkommen vor der Reform nicht wesentlich übersteigt. Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll zudem den Ländern erlaubt werden, landesweit geltende Steuermesszahlen festzulegen. Auch dieses Instrument soll dazu genutzt werden, das Steuergefüge so zu justieren, dass durch die Reform keine flächendeckende Grundsteuererhöhung ausgelöst wird.
Az.: 41.6.3.4