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StGB NRW-Mitteilung 484/2019 vom 13.09.2019
Pressemitteilung: Gute Basis für Reform der Krankenhausplanung
Das von der NRW-Landesregierung vorgestellte Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen liefert wichtige Erkenntnisse und Daten für eine Reform der Krankenhausplanung. „Erforderlich ist ein nachhaltiges Versorgungskonzept, das an den medizinischen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet ist und das die unterschiedlichen Verhältnisse und Einflussgrößen in der jeweiligen Region berücksichtigt“, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf.
Das Gutachten stellt in der Tendenz eine Überversorgung in den Ballungsgebieten, insbesondere der Rhein-Ruhr-Schiene fest. Daneben wird teilweise eine Unterversorgung in ländlichen Regionen belegt.
„Von zentraler Bedeutung ist, dass medizinische Angebote für die Menschen gut erreichbar und in Wohnortnähe vorhanden sind“, so Schneider. Bei der Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur müssten neben quantitativen insbesondere auch qualitative Aspekte im Vordergrund stehen.
„Krankenhäuser haben für den ländlichen Raum nicht nur die Aufgabe, die stationäre Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus ergänzen sie auch maßgeblich die ambulante, medizinische Versorgung“, stellte Schneider heraus. Dies geschehe vor Ort zum Beispiel durch Medizinische Versorgungszentren an Krankenhäusern. In ländlichen Regionen - etwa in Westfalen Lippe - sei bereits heute ein Mangel an Fachärzten festzustellen. Eine Reform der Krankenhausplanung müsse diesem Umstand besonders Rechnung tragen.
„Die lokale und regionale Ebene muss in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden, wenn es in der Krankenhauslandschaft Strukturveränderungen gibt“, stellt Schneider heraus. Dies gelte insbesondere bei der Schaffung kooperativer Strukturen durch regional abgestimmte Versorgungskonzepte.
Az.: 37.0.5.1-001/006