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StGB NRW-Mitteilung 51/2016 vom 18.12.2015
Pressemitteilung: Guter Kompromiss zur Kindergartenfinanzierung
Die zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung zur zukünftigen Kindergartenfinanzierung, mit der deutlich mehr Geld ins System gegeben wird, ist ein positives Signal für die Träger der Einrichtungen und die Eltern. Dies erklärten heute die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann (Landkreistag NRW), und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer aus Soest (Städte- und Gemeindebund NRW).
Die Finanzierung der Kinderbetreuung habe angesichts der aktuellen Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst werden müssen. Nach der nun mit dem Land getroffenen Vereinbarung würden die im Kindergartenjahr 2016/2017 zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt um rund 5,8 Prozent angehoben.
Das Land wird die durch Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Bundesmittel von 430 Millionen Euro bis 2018 ungeschmälert an die Kommunen weiterleiten. Einen erheblichen Anteil an der Aufstockung der Kita-Finanzierung übernehmen allerdings die Kommunen, machten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände deutlich. In der Vereinbarung sei vorgesehen, dass die jährliche automatische Erhöhung der Zuschüsse von 1,5 auf 3 Prozent - paritätisch finanziert durch Land und Kommunen - angehoben werde. "Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Städte, Kreise und Gemeinden ist es für die Kommunen ein Kraftakt, hierfür in den kommenden drei Jahren rund 76 Millionen Euro aufzubringen", so Hunsteger-Petermann, Hendele und Ruthemeyer.
Für die kommunalen Spitzenverbände war es wichtig, dass insbesondere vor dem Hintergrund der Flüchtlingszuwanderung vom Land auch ein Investitionsförderungsprogramm zur Schaffung neuer Kita-Plätze aufgelegt wird. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Betreuungsgeld sollen deshalb nun 100 Millionen Euro für ein Investitionsprogramm zur Schaffung von rund 7.000 Kita-Plätzen für Kinder über drei Jahre verwendet werden. "Dies ist dringend notwendig, da im Ü3-Bereich — nicht zuletzt bedingt durch die massiven Anstrengungen der Kommunen beim U3-Ausbau — inzwischen in erheblichem Umfang Plätze fehlen", legten Hunsteger-Petermann, Hendele und Ruthemeyer dar. Man müsse abwarten, ob dieses Investitionsprogramm angesichts des enormen Platz- und Ausbaubedarfs für über dreijährige Kinder ausreiche und ob nachgesteuert werden muss.
Darüber hinaus müsse das KiBiz-Finanzierungssystem grundlegend überarbeitet werden. das hinsichtlich der Finanzierungsstrukturen auch von Fachleuten kaum noch zu durchschauen sei. Hunsteger-Petermann, Hendele und Ruthemeyer begrüßten daher ausdrücklich die Befristung der getroffenen Vereinbarung bis zum Kindergartenjahr 2018/19: "Land, Kommunen und die Träger sind gefordert, sich bis dahin auf ein neues KiBiz-Finanzierungssystem zu verständigen." In diesem Rahmen müssten unter anderem die künftige Struktur der Trägeranteile an den Kosten der Kinderbetreuung und landesweit einheitliche Elternbeiträge diskutiert werden.
Die kommunalen Spitzenverbände legten in der Vereinbarung mit dem Land im Übrigen Wert darauf, dass sie nach Ablauf des Kindergartenjahres 2018/19 nicht auf Erstattungspflichten des Landes gegenüber den Kommunen (Konnexität) verzichten.
Az.: 35.0.8