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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 268/2010 vom 10.06.2010
Pressemitteilung: Haushaltsausgleich allen Kommunen möglich machen
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes erwartet vom neuen Landtag und von der neuen Landesregierung, dass sie angesichts der Unterfinanzierung der kommunalen Gemeinschaft Modelle entwickeln, wie eine aufgabenadäquate Mindestausstattung gewährleistet werden kann. „Ein Hauptzweck der jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetze besteht darin, die Steuereinnahmen der Kommunen soweit aufzustocken, dass diese ausgeglichene Haushalte vorlegen können. Dieses Ziel wird von Jahr zu Jahr deutlicher verfehlt“, beklagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Hemer.
Mit Blick auf die interkommunale Verteilung der Mittel fordert der Städte- und Gemeindebund NRW eine gründliche Auseinandersetzung mit den Empfehlungen der IFO-Kommission, die ihren Abschlussbericht über die Zukunft des kommunalen Finanzausgleichs in Kürze dem NRW-Landtag vorlegen wird. Sowohl die Feststellung des Finanzbedarfs als auch die Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen müssten sich an den realen Gegebenheiten orientieren.
„Um es klar zu sagen: wir sehen Handlungsbedarf nicht nur beim Soziallastenansatz“, machte Ruthemeyer deutlich: „Die bisherige Praxis, für alle Kommunen von Dahlem bis Köln gleiche Einnahmemöglichkeiten zu unterstellen, benachteiligt systematisch die kleineren Kommunen.“ Dies bedeute, dass der unterschiedliche Spielraum beim Steuersatz zwischen einzelnen Kommunen durch ein System abgestufter fiktiver Hebesätze berücksichtigt werden müsse.
Eine isolierte Umsetzung einzelner Reformvorschläge lehnt der Städte- und Gemeindebund NRW ab, da die einzelnen Empfehlungen zueinander in enger Wechselbeziehung stehen. Vorzuziehen sei deshalb eine Reform „aus einem Guss“.
Az.: IV