Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 202/2007 vom 14.03.2007
Pressemitteilung: Haushaltsausgleich für viele unmöglich
Die Finanzsituation der NRW-Kommunen bleibt - trotz der erfreulichen Aufwärtsentwicklung bei der Gewerbesteuer - dramatisch. Von einer flächendeckenden finanziellen Gesundung der Städte und Gemeinden in NRW kann keine Rede sein. Dies wurde auf einer Tagung der „Arbeitsgemeinschaft Nothaushaltskommunen im Städte- und Gemeindebund NRW“ heute in Dorsten deutlich. „Die betroffenen Städte und Gemeinden sehen sich trotz unzähliger Sparrunden nicht in der Lage, den Haushaltsausgleich zu schaffen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, vor rund 100 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Kämmerern.
In dem Arbeitskreis sind die derzeit 77 StGB NRW-Mitgliedskommunen organisiert, die sich aufgrund ihres fortwährenden Haushaltsdefizits in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinden und unter strengen Auflagen der Kommunalaufsicht agieren müssen. „Berichte über die angebliche Gesundung der Kommunalfinanzen vermitteln ein falsches und für die Landes- sowie Bundespolitik fatales Bild. Tatsächlich ist es weiterhin für eine große Zahl von Kommunen schwierig oder gar unmöglich, wichtige wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen“, legte Schneider dar. Kommunale Selbstverwaltung sei mangels finanziellen Spielraums für die Kommunen im Nothaushaltsrecht auf lange Sicht nur noch eine Wunschvorstellung.
Vor diesem Hintergrund sei eine nachhaltige Gemeindefinanzreform erforderlich, welche die Einnahmeseite wie auch die Ausgabenseite umfasst und zu einer dauerhaften Verbesserung der Finanzlage bei allen Städten und Gemeinden führt. Darüber hinaus müsse der NRW-interne kommunale Finanzausgleich verlässlich bleiben. „Das Land steht in der verfassungsrechtlichen Pflicht, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu geben“, betonte Schneider.
Der Konsolidierungszwang im NRW-Landeshaushalt werde von den Städten und Gemeinden anerkannt. Freilich müsse jede staatliche Ebene für sich den Haushalt konsolidieren. „Städte und Gemeinden können keinen Konsolidierungsbeitrag zugunsten des Landeshaushalts leisten“, so Schneider. Falls das Land keine ausreichende Finanzierung für die Zukunft sicherstellen könne, müsse der Aufgabenbestand der Kommunen reduziert oder es müssten Standards bei der Erfüllung der Aufgaben gesenkt werden.
Az.: IV