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StGB NRW-Mitteilung 595/2012 vom 19.11.2012
Pressemitteilung: Herausforderung der U3-Betreuung angenommen
Städte und Gemeinden in NRW werden dafür sorgen, dass für jedes Kind zwischen einem und drei Jahren, das einen Betreuungsplatz benötigt, ab August 2013 ein solcher zur Verfügung steht. "Wir werden kein einziges Kind zurücklassen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute vor der Arbeitsgemeinschaft des Verbandes für den Regierungsbezirk Detmold in Gütersloh.
Trotz der Finanzkrise hätten die kreisangehörigen Kommunen dem Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger absolute Priorität eingeräumt. Wenn Kommunen, freie Träger und Eltern sich bemühten, sei die Herausforderung einer flächendeckenden U3-Versorgung in NRW zu meistern. "Es muss keine Klagen abgewiesener Eltern geben", machte Schneider deutlich. Damit der steigende Bedarf an Kleinkindbetreuung befriedigt werden könne, seien aber flexible Lösungen nötig. So könnten beispielsweise für eine Übergangszeit die Gruppen vergrößert oder Abstriche an den baulichen Anforderungen gemacht werden. Am einfachsten wären Probleme beim Übergang zur flächendeckenden U3-Betreuung durch eine Fristenregelung zu lösen. Dann würde sich der Rechtsanspruch zunächst nur auf zweijährige Kinder erstrecken. "Hier ist der Bund, der den Rechtsanspruch geschaffen hat, in der Pflicht", erklärte Schneider.
Große Sorgen bereitet den Städten und Gemeinden hingegen die Inklusion. Gemäß der UN-Behindertenrechtskommission sollen Behinderte künftig nicht mehr Spezialschulen besuchen, sondern gemeinsam mit Nichtbehinderten Unterricht erhalten. Unabhängig davon, dass der pädagogische Nutzen noch ausgelotet werden muss, entstünden daraus immense Kosten für Betreuung und Umbauten an den regulären Schulen. "Das Land verschließt die Augen vor seiner Verpflichtung, diese Kosten zu ersetzen", monierte Schneider. Schließlich habe das Land im Bundesrat der Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht zugestimmt. Der Fall der strikten Konnexität - für neue Aufgaben müssen auch die erforderlichen Mittel gewährt werden - sei daher gegeben. "Wir stehen hinter dem Ziel der Inklusion", stellte Schneider klar. Aber das setze voraus, dass die Qualität stimme. Dafür sei eine angemessene Finanzierung erforderlich.
Ein Blick auf die Finanzlage der NRW-Kommunen zeige, dass für Wohltaten und Geschenke kein Spielraum mehr besteht. Trotz eines Landesbeitrags von 8,4 Mrd. Euro im Gemeindefinanzierungsgesetz seien die Kassenkredite der Städte und Gemeinden auf den Rekordstand von 24 Mrd. Euro gestiegen. Auch der Stärkungspakt Stadtfinanzen - für sich genommen ein positiver Ansatz - habe dies nicht verhindern können. "Eine Rettung ist nur möglich mit weiteren finanziellen Hilfen des Landes, aber vor allem des Bundes", sagte Schneider. Künftig müsse der Bund dauerhaft einen Teil der steigenden Sozialkosten übernehmen. Die Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige bis 2014 sei ein richtiger erster Schritt. Dieser Weg müsse nun bei der Eingliederungshilfe für Behinderte fortgeführt werden. "Über kurz oder lang haben viele NRW-Kommunen ihr Eigenkapital aufgebraucht und sind somit faktisch pleite. Wir müssen im Interesse der Bürger und Bürgerinnen verhindern, dass sie auch noch handlungsunfähig werden", betonte Schneider.
Az.: HGF