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StGB NRW-Mitteilung 215/2013 vom 07.03.2013
Pressemitteilung: Hilfen für kommunale Krankenhäuser nötig
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW rufen Bund und Land dazu auf, die schwierige Finanzlage vieler kommunaler Krankenhäuser endlich anzuerkennen und durch Sofortmaßnahmen die notwendigen Hilfen einzuleiten. Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Krankenhausplans 2015 im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit des nordrhein-westfälischen Landtags verlangen der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Soforthilfen noch im Jahr 2013.
"Die kommunalen Krankenhäuser haben wesentlichen Anteil an der flächendeckenden Versorgung mit stationären medizinischen Leistungen und gewährleisten diese an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr. Zunehmend sichern sie darüber hinaus den ambulanten Behandlungsbedarf, insbesondere zu Nachtzeiten und an Wochenenden", erklärten die Hauptgeschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd Jürgen Schneider. Die kommunalen Krankenhäuser seien durch die diversen Spargesetze besonders belastet, da sie der Bevölkerung regelmäßig ein breites Behandlungsspektrum zur Verfügung stellen und dabei der Versorgungsbandbreite den Vorrang gegenüber einer Konzentration ausschließlich auf finanziell lukrative Behandlungen einräumen.
Daneben fordern die kommunalen Spitzenverbände die Entwicklung eines Krankenhausfinanzierungssystems, das den kommunalen Krankenhäusern dauerhaft und verlässlich ermöglicht, ihren Sicherstellungsauftrag bei gleichzeitiger Rentabilität zu erfüllen.
Hierzu ist in NRW auch dringend die Abkehr von der unzureichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch das Land erforderlich. Die Investitionen sind unverzichtbar, um die Standards in baulicher und technischer Hinsicht zu halten und damit sowohl die Behandlungsqualität als auch die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Zudem sind Einsparungen zulasten des Krankenhauspersonals inzwischen ausgereizt und daher kein Steuerungsfaktor mehr, um das wirtschaftliche Überleben kommunaler Krankenhäuser als einem elementaren Baustein der örtlichen Gesundheitsversorgung abzusichern.
"Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass es auch in Zukunft in NRW möglich ist, eine wohnortnahe flächendeckende Patientenversorgung auf dem gewohnt hohen Qualitätsniveau zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass jährlich neue Sparrunden auf die Kliniken zukommen. Bereits seit Jahren müssen sich die Krankenhäuser in erheblichem Umfang an der Sicherung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen, tragen aber zugleich die Kosten medizinischer Innovationen", so die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
Die den Krankenhäusern durch verschiedene Spargesetze auferlegten Sonderopfer seien vor dem Hintergrund der sehr guten aktuellen Finanzausstattung der Krankenkassen nicht gerechtfertigt. Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen auf Bundesebene zu den Einsparplänen beim Gesundheitsfonds sei zu befürchten, dass letztlich die Krankenhäuser und deren Mitarbeiterschaft in nicht unerheblichem Umfang die Sanierungslasten des Bundeshaushalts mittragen sollen.
Wesentlich sei zudem, die Forderung eines Bettenabbaus im Land NRW mit dem Ziel einer homogenen stationären Gesundheitsversorgung in Einklang zu bringen. In den vergangenen Jahren haben die kommunalen Krankenhäuser in NRW laufend ihre Organisations- und Leistungsstrukturen verbessert. Von einer generellen Überversorgung mit stationären Kapazitäten kann keine Rede sein. Wenn allerdings nichts geschieht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch weitere kommunale Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen in ihrer Existenz gefährdet werden.
"Das ist nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die mit Recht eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung beanspruchen. Wir appellieren deshalb an Bund und Land, solche Entwicklungen zu verhindern und für eine faire und stabile Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung zu sorgen", so die drei Hauptgeschäftsführer.
Az.: III