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StGB NRW-Mitteilung 539/2014 vom 26.08.2014
Pressemitteilung: Hilfen für unwettergeschädigte Kommunen notwendig
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen bewerten die von der Landesregierung geplanten Hilfen für besonders vom Unwetter "Ela" betroffene Kommunen als einen "notwendigen und nützlichen Beitrag", um Schäden zu beheben.
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zu den Hilfen erklärten die Hauptgeschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd Jürgen Schneider: "Die vom Land zugesagten 30 Millionen Euro werden in einem ersten Schritt den besonders betroffenen Kommunen dabei helfen, beschädigte Infrastruktur — besonders Verkehrswege — wieder funktionsfähig zu machen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in Gesprächen mit dem Land für Hilfen in spürbarer Millionenhöhe eingesetzt. Allerdings werden die Mittel nicht ausreichen, um die Schäden vollständig auszugleichen, und zudem sollen 15 Millionen Euro Restmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich verwendet werden — also Mittel, die den Kommunen ohnehin zustehen. Die Kommunen werden ihre eigenen Kraftanstrengungen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten engagiert fortsetzen, um beschädigte Infrastruktur wiederherzustellen."
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren hingegen, dass die Kreise — wie auch die Landschaftsverbände und der Regionalverband Ruhr — bei der Schadensregulierung nicht berücksichtigt werden sollen, obwohl diese gleichermaßen Schäden erlitten haben.
Die kommunalen Spitzenverbände halten es für notwendig und richtig, weitere Hilfen aus nicht benötigten Geldern aus dem 2013 eingerichteten Fluthilfefonds von Bund und Ländern zu finanzieren.
Der Maßstab für die Verteilung der Mittel an besonders betroffene Kommunen — die Einsatzstunden der Hilfskräfte — sowie die unbürokratische pauschalierte Auszahlung sind im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt worden. Wünschenswert wäre jedoch, dass auch jene Kommunen mit deutlichen Schäden Hilfen erhalten, deren Gemeindegebiet zu weniger als 30 Prozent vom Unwetter betroffen war. Positiv zu bewerten sei dagegen, dass auch von Starkregen besonders betroffene Kommunen in geeigneter Form finanzielle Unterstützung für die Beseitigung der Schäden bekommen sollen.
Az.: I