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StGB NRW-Mitteilung 47/2013 vom 17.01.2013
Pressemitteilung: Höhere Finanzmittel für Inklusion
In einem bislang einmaligen Appell haben die Vereinigungen der Lehrer in NRW und die kommunalen Spitzenverbände die Landespolitik aufgefordert, höhere und hinreichende Finanzmittel für das Generationenprojekt Inklusion bereitzustellen. Anlass ist die heutige Anhörung des Landtags zum Landeshaushalt 2013.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Philologen-Verband, der Verband Bildung und Erziehung sowie der Verband Sonderpädagogik e.V. sind sich mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW (Städtetag NRW, Landkreistag NRW sowie Städte- und Gemeindebund NRW) einig: Die in Vorbereitung befindliche starke Ausdehnung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung, die Inklusion, muss ausreichend finanziert sein. Dies betrifft sowohl den Personalbereich als auch die bauliche und sachliche Ausstattung der Schulen. Der seitens der Landesregierung vorgelegte Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) wird diesem Anliegen nach Auffassung der sieben Verbände nicht gerecht. Auch hat die Landesregierung bis heute keine realistische Kostenfolgeabschätzung erstellt. Für eine vernünftige Planung und Umsetzung der Inklusion ist diese aber unverzichtbar. Zudem müsse das Land die Konnexität anerkennen und damit den Kommunen die zusätzlichen Kosten durch das Gesetz erstatten.
Alle Verbände bekennen sich zur Inklusion. Aber sie muss qualitativ hochwertig erfolgen, wenn sie Erfolg haben und Akzeptanz finden soll. Daher muss der Landesgesetzgeber deutlich mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen - insbesondere für mehr Sonderpädagogen, die Fortbildung von Regelschullehrern, Pflege- und Assistenzkräfte, Schulbegleiter, Schulsozialarbeiter, inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel, die Herstellung von Barrierefreiheit, die Schülerbeförderung sowie für so genannte Differenzierungs- und Auszeiträume.
Alle Verbände betonen gemeinsam: Inklusion darf nicht scheitern. Das Land muss jetzt im Interesse aller Kinder die benötigten Stellen schaffen und den kommunalen Schulträgern die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Az.: IV