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StGB NRW-Mitteilung 344/2018 vom 18.06.2018

Pressemitteilung: Hohe Belastung durch Flüchtlings-Integration

Städte und Gemeinden in NRW haben bei der Integration von Geflüchteten mit massiven Schwierigkeiten zu kämpfen. "Vor allem in den Bereichen Wohnraum, Finanzierung und psychosoziale Betreuung braucht es erheblich mehr Unterstützung von Bund und Land", machte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf deutlich.

Anlass ist eine Umfrage unter den 360 StGB NRW-Mitgliedskommunen. Dabei wurde offengelegt, in welchen Bereichen Kommunen in ihrer Integrationsarbeit vor Ort am meisten Schwierigkeiten haben. Für 14 Themenfelder wurde der Problemdruck erfasst mithilfe eines so genannten Krisen-Faktors. Dieser reichte von 1 - keine Probleme - bis 5 - massive Probleme.

Wohnraum: Fehlender Wohnraum für anerkannte Asylsuchende bereitet Städten und Gemeinden in NRW mit Abstand die größten Sorgen. Jede zweite Kommune hat in diesem Bereich mit massiven Problemen zu kämpfen. Noch nicht einmal in jeder zehnten Stadt oder Gemeinde steht genügend passender Wohnraum zur Verfügung. Im Durchschnitt bewerteten Kommunen diesen Bereich mit dem Krisenfaktor 4,1 (Höchstwert 5).

"Das Land muss dringend die Bedingungen für den Wohnungsbau verbessern, denn Unterbringung in familiengerechten Wohnungen ist ein Schlüsselfaktor für erfolgreiche Integration", mahnte Schneider. Es sei zwingend erforderlich, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Für NRW bestehe bis 2020 ein Bedarf von 400.000 Wohnungen. Verteilungskämpfe auf dem Wohnungsmarkt seien "Gift für den sozialen Zusammenhalt", so Schneider.

Finanzausstattung: Den Kommunen stehen für die Integration von Flüchtlingen vor Ort nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung. Hierbei spielt auch die allgemeine Finanznot vieler NRW-Städte und -Gemeinden eine Rolle. In der Umfrage des StGB NRW bewerteten Kommunen den Bereich mit einem durchschnittlichen Krisen-Faktor von 3,8 (Höchster Wert 5). Städte und Gemeinden - so Schneider - könnten dringende Aufgaben im Integrationsprozess oftmals nicht in Angriff nehmen, weil sie die erforderlichen Fachkräfte nicht bezahlen können. Vielfach bräuchte es zusätzliches Personal, machte Schneider deutlich. Insbesondere die Vermittlung von Wohnraum sowie von Praktika, Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen erfordere viel Zeit und "Beziehungsarbeit".

Der StGB NRW habe in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Aufgabe der Integration annähmen. Dafür seien sie aber auf eine nachhaltige Finanzierung angewiesen. "Wir fordern daher die vollständige Weiterleitung der Integrationspauschale durch die Landesregierung", betonte Schneider. Finanzielle Entlastung sei im Übrigen auch dadurch herzustellen, dass das Land die Kosten für die Versorgung nicht anerkannter Asylsuchender komplett übernimmt und nicht nur für drei Monate nach rechtskräftiger Ablehnung.

Psychosoziale Betreuung: In der Integrationsdebatte spielte das Thema des Umgangs mit traumatisierten Geflüchteten und ihrer psychosozialen Betreuung bisher nur eine untergeordnete Rolle. Die Lage in den NRW-Kommunen weist jedoch auf die zunehmende Dringlichkeit des Problems hin. Mit einem durchschnittlichen Krisenfaktor von 3,5 (Höchstwert 5) liegt es im Ranking der Umfrage an dritter Stelle.

"Die Beobachtungen aus Städten und Gemeinden zeigen, dass der Bedarf die Möglichkeiten des Gesundheitssystems um ein Vielfaches übersteigt", erklärte Schneider. Dies decke sich mit Studienergebnissen der Hallenser Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Es fehlten definitiv therapeutische Angebote, da nunmehr die psychischen Probleme immer deutlicher würden. Zudem würden speziell geschulte Dolmetscher/innen benötigt.

"Wir dürfen schwer traumatisierte Personen nicht sich selbst überlassen", forderte Schneider. Anderenfalls könnten sie zur Gefahr für sich selbst und für andere werden. Bund und Land müssten rasch Programme entwickeln, welche die Versorgung mit therapeutischen Angeboten verbessern. Zudem müssten verstärkt digitale Hilfsmittel für Erst-Diagnose und Behandlung eingesetzt werden.

Die Ergebnisse der Umfrage samt Schaubildern sind als Anlage zur Pressemitteilung im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de , Rubrik "Presse / Pressemitteilungen / 2018" herunterzuladen

Az.: 16.0.10

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