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StGB NRW-Mitteilung 220/2007 vom 08.03.2007
Pressemitteilung: In der Kinderbetreuung sehr viel erreicht
In den Verhandlungen mit der NRW-Landesregierung zur Reform der Kindergartenfinanzierung haben die kommunalen Spitzenverbände zwar nicht alles, aber sehr viel erreicht. Dies hob der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Münster vor der Arbeitsgemeinschaft des kommunalen Spitzenverbandes für den Regierungsbezirk Münster hervor. Besonders die Ziele „weniger Bürokratie“, „mehr Flexibilität“ sowie „zielgenauer Einsatz der Mittel“ seien zu 100 Prozent umgesetzt. Auch der unvermeidliche „Spagat zwischen Qualität und Finanzierbarkeit“ sei einigermaßen geschafft worden.
„Das neue System wird sicher auch vor Ort teilweise zu höheren Kosten führen“, räumte Schneider ein. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass das Land sich erstmals mit gut 30 Prozent der Kosten am Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige beteilige. Auch fördere das Land nach dem jüngsten Konsens auch die Tagespflege mit 725 Euro pro Kind und Jahr. Stabilisierend wirke sich hingegen die Festlegung auf einheitliche Qualitätsstandards aus. „Damit ist sichergestellt, dass die Akteure vor Ort die vielen neuen Aufgaben im Kindergartenbereich gemeinsam bewältigen können“, legte Schneider dar.
Einen klaren Blick auf die Kosten forderte Schneider bei der Verwaltungsstrukturreform. Wenn die Aufgaben der elf NRW-Versorgungsämter auf 54 Kreise und kreisfreie Städte verlagert würde, sei kaum mit Einsparungen zu rechnen. Zudem gäbe es einen gewaltigen Verlust an Effizienzreserven. „Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist hier oberstes Gebot“, riet Schneider. Dies gelte auch für das Vorhaben, die Prüfung immissionsschutzrechtlich bedeutsamer Anlagen auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen.
Entschieden wandte sich Schneider gegen die geplante Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechts. Den von vielen beschworenen Interessengegensatz Privatwirtschaft - öffentliche Wirtschaft gebe es auf örtlicher Ebene in der Regel nicht. Sollten die Möglichkeiten kommunaler Unternehmen über das, was in der NRW-Gemeindeordnung festgelegt ist, hinaus beschränkt werden, sei zumindest ein dynamischer Bestandsschutz für die derzeit vorhandenen Unternehmen erforderlich. „Eine solche Regelung muss den kommunalen Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven eröffnen“, machte Schneider deutlich.
Mit Blick auf die anstehende Reform des Sparkassengesetzes erklärte Schneider, eine Privatisierung der Institute sei weder heute noch in absehbarer Zukunft gewünscht. Auch einer Eingliederung in die WestLB erteilte er eine Absage: „Wir werden die dezentrale Verantwortung der Sparkassen niemals aufgeben“. Sollte es im Zuge der Reform zu einer Fusion der NRW-Sparkassenverbände RSGV und WLSGV kommen, müssten die Einrichtungen und Arbeitsplätze der vereinigten Geschäftsstelle gerecht zwischen Rheinland und Westfalen-Lippe verteilt werden.
Az.: HGF