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StGB NRW-Mitteilung 549/2013 vom 15.07.2013
Pressemitteilung: Inklusion erfordert erhebliche kommunale Investitionen
Die Umsetzung der Inklusion an den nordrhein-westfälischen Schulen wird in den Kommunen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände, das heute in Düsseldorf vorgestellt wurde. Das Gutachten eines Teams von Bildungs- und Finanzwissenschaftlern hatte zum Ziel, den zusätzlichen kommunalen Finanz- und Investitionsbedarf bei der Umsetzung der Inklusion in zwei ausgewählten Beispielkommunen, der Stadt Essen und dem Kreis Borken, zu untersuchen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass in der Stadt Essen bis 2019/2020 mindestens 18 Millionen Euro Investitionskosten zusätzlich aufgewendet werden müssten - vor allem für Barrierefreiheit und zusätzliche Räume. Hinzu kämen danach jährlich rund 12 Millionen Euro an laufenden Kosten für die Inklusion. Im Kreis Borken sind allein für die Grundschulen Investitionen in Höhe von 3 Millionen Euro und jährlich laufende Kosten von 4 Millionen Euro anzusetzen. Bei einer pädagogisch sinnvollen Verkleinerung der Klassen wären Investitionen für die Stadt Essen in Höhe von über 40 Millionen Euro und für den Kreis Borken rund 10 Millionen Euro nötig.
"Die Behauptung des Landes, der Umbau des Schulsystems in den Kommunen sei ohne zusätzliche Mittel allein durch Umschichtungen zu bewerkstelligen, ist mit dem Gutachten deutlich widerlegt", sagte der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, der Mönchengladbacher Oberbürgermeister Norbert Bude. "Für eine qualitätsvolle Inklusion werden dringend zusätzliche Finanzmittel in erheblicher Größenordnung benötigt, ansonsten droht die Inklusion zu scheitern. Das wäre auch mit Blick auf den verantwortlichen Umgang mit den betroffenen Kindern und ihren Familien nicht hinnehmbar" so Bude weiter.
Der zusätzliche Kostenaufwand entsteht vor allem durch zusätzlich notwendige Fach- und Klassenräume, durch die Herstellung von Barrierefreiheit, durch behindertengerechte Lehr- und Lernmittel sowie das dringend notwendige Assistenzpersonal (so genannte Integrationshelfer). "Das Gutachten untermauert auch die These, dass die inklusive Beschulung der Kinder in den allgemeinen Schulen neben zusätzlichen Förderschulpädagogen auch zusätzliches Assistenzpersonal erfordert, um Chancengleichheit und individuelle Förderung sicherzustellen", sagte der Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Hendele. "Diesen Aspekt hat das Land bislang vollkommen ausgeblendet", so Hendele weiter.
Das Gutachten geht von der eigenen Zielvorgabe der Landesregierung aus, bis 2016/2017 eine Inklusionsquote von durchschnittlich 65 Prozent an den allgemeinen Schulen zu erreichen. Die Gutachter haben die Kostenauswirkungen auf der Grundlage verschiedener Szenarien berechnet. Dabei geht das Basisszenario von einem minimalen Standard unterhalb der Standards der bisherigen Förderschulen aus. Die weiteren Varianten ermitteln die Kosten der Inklusion bei pädagogisch sinnvollen, kleineren Klassen. Die für Essen und den Kreis Borken ermittelten Zahlen sind dabei nicht repräsentativ. Vielmehr sind Essen und der Kreis Borken als Fallbeispiele zu betrachten. Allerdings ist die Methodik der Mehrkostenermittlung auf alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen übertragbar. "Das Gutachten widerlegt damit auch eindrucksvoll die Behauptung der Landesregierung, eine Kostenfolgeabschätzung sei angesichts des schwer prognostizierbaren Elternwahlverhaltens nicht möglich", so Städte- und Gemeindebundpräsident Bürgermeister Roland Schäfer. "Es geht nicht von Wunschvorstellungen aus, sondern basiert vielmehr auf moderaten und realistischen Grundlagen", so Schäfer weiter.
Das Land sei jetzt aufgefordert, so die drei Präsidenten, seiner rechtlichen Verpflichtung zu einer realistischen Kostenfolgeabschätzung und einem Ausgleich der auf der kommunalen Seite entstehenden zusätzlichen Kosten endlich nachzukommen. "Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wollen einen Beitrag für eine qualitätvolle Umsetzung der UN-Behindertenkonvention an den Schulen leisten. Gleichwohl kommt die Landesregierung an den Ergebnissen des Gutachtens nicht vorbei. Die Kommunen erwarten, dass das Land die Konnexität jetzt anerkennt und einen Vorschlag zur Finanzierung der Inklusion vorlegt", forderten die drei Präsidenten.
In Anbetracht des Verstoßes des Entwurfs des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes gegen das Konnexitätsprinzip, das in Artikel 78 der Landesverfassung niedergelegt und im Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) ausgeformt ist, haben bereits einige Kommunen angekündigt, sich im Falle der Nichtanerkennung der Konnexität eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof vorzubehalten.
Eine Zusammenfassung und die vollständige Fassung des Gutachtens sind auf den Internetseiten der drei kommunalen Spitzenverbände erhältlich:
www.staedtetag-nrw.de www.lkt-nrw.de www.kommunen-in-nrw.de
Az.: IV