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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 131/2016 vom 04.02.2016
Pressemitteilung: Integrationsfördergesetz zielt in die richtige Richtung
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die jüngste Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, ein Integrationsfördergesetz zu entwickeln. Dieses soll dazu beitragen, bürokratische Hürden bei der Integration zu beseitigen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. "Damit greift die Ministerin im Kern einen Vorschlag der Kommunen auf", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich.
Längst sei erkennbar, dass die Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen weit über das hinausgingen, was Städte und Gemeinden aus eigener Kraft leisten könnten. Dies betreffe viele Bereiche des Alltagslebens wie Sprachförderung, Kinderbetreuung und Schulunterricht, aber auch psychosoziale Betreuung, Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt. In vielen Fällen müsse die Infrastruktur erheblich ausgebaut werden. "Wir brauchen tausende neue Wohnungen, viel mehr Kindertagesstätten und Schulgebäude", legte Schneider dar.
Der Finanzbedarf für diese Jahrhundertaufgabe werde von Fachleuten unterschiedlich eingeschätzt. "Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen entstehen jährlich zusätzliche Kosten von mehreren Milliarden Euro", erklärte Schneider. Diese Summe sei selbst angesichts guter Steuereinnahmen nicht aufzubringen. Ohnehin seien die kommunalen Haushalte durch die Kosten der Flüchtlingsunterbringung, die derzeit aus unterschiedlichen Gründen noch nicht voll erstattet würden, extrem belastet.
Richtig sei auch die Überlegung, Leistungen zur Integration von Flüchtlingen und anerkannten Asylsuchenden von der Bereitschaft zu aktiver Kooperation abhängig zu machen. "Wer zeigt, dass er sich nicht integrieren will, soll auch nicht in den Genuss der gesamten Förderung kommen", betonte Schneider.
Az.: 41.0