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StGB NRW-Mitteilung 251/2016 vom 15.04.2016
Pressemitteilung: Integrationsgesetz nötig und überfällig
Städte und Gemeinden in NRW begrüßen die Eckpunkte zu einem Integrationsgesetz, die der Koalitionsausschuss auf Bundesebene beschlossen hat. "Diese Eckpunkte greifen zahlreiche Forderungen auf, die der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2015 erhoben hat", erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Dazu zählen unter anderem Maßnahmen, die anerkannten Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten während des Asylverfahrens, die Einführung von Mitwirkungspflichten nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern", eine stärkere Werteorientierung in den Sprachkursen sowie eine effizientere Steuerung von Sprach- und Integrationskursen.
"Richtig ist auch, die Nichtteilnahme an den Integrationskursen mit Sanktionen zu belegen", merkte Schneider an. Die aufnehmende Gesellschaft müsse deutlich machen, dass Integration auch ein Engagement aufseiten der Neuankömmlinge voraussetze. Allerdings seien solche Sanktionen nur möglich, wenn es genügend Integrationskurse gebe. "Hier ist der Bund in der Pflicht, ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen", betonte Schneider.
Insgesamt müssten die Kommunen bei der epochalen Aufgabe der Integration stärker unterstützt werden. "Der Bund sollte die erfreuliche Entwicklung bei den Steuereinnahmen dazu nutzen, die Kommunen von den Mehrkosten der Integration zu entlasten", so Schneider. Er erinnerte an den Vorschlag des Städte- und Gemeindesbundes NRW zu einer befristeten Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 7,5 Prozentpunkte. Alternativ seien auch eine Anhebung des kommunalen Einkommensteuer-Anteils oder ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft denkbar.
Nach Schätzungen renommierter Wirtschaftsinstitute kämen auf die Kommunen jährliche Kosten im zweistelligen Milliardenbereich zu. Dies beginne bei der Schaffung zusätzlicher Plätze an Kitas, Schulen und in der Offenen Ganztagsschule einschließlich der Betreuung durch speziell geschultes Personal, setze sich fort bei der Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums bis hin zur Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderungen. Um zu verhindern, dass sich in einzelnen Kommunen Siedlungszentren anerkannter Asylsuchender bilden, die extrem hohe Sozialkosten verursachen, sei eine befristete Wohnsitzauflage sinnvoll und nötig.
Az.: 16.0.10