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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 806/2004 vom 04.10.2004
Pressemitteilung: Kaufhäuser Magnet der Innenstadt
Den Kaufhäusern des KarstadtQuelle-Konzerns kommt in vielen NRW-Städten und Gemeinden die Rolle eines Kundenmagneten für die Innenstadt zu, von dem auch die übrigen Geschäfte profitieren. Eine Schließung dieser Häuser auf breiter Front brächte in vielen Kommunen den Einzelhandel in massive Schwierigkeiten. Wir müssen die Verödung ganzer Innenstädte in Nordrhein-Westfalen mit allen Mitteln verhindern, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf anlässlich des Spitzengesprächs von NRW-Wirtschaftsminister Harald Schartau mit NRW-Bürgermeistern zur Karstadt-Krise deutlich.
Von den kreisangehörigen Städten in NRW sind unter anderem Bocholt, Datteln, Detmold, Dinslaken, Erkrath, Eschweiler, Geldern, Gronau, Herdecke, Hilden, Hattingen, Hückelhoven, Kamen, Langenfeld, Lemgo, Meschede, Mettmann, Minden, Nettetal, Rheine, Velbert sowie Wesseling von Schließung oder Verkauf eines Karstadt-Warenhauses bedroht. Dabei erwirtschafteten einige dieser Filialen durchaus Gewinn.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeiteten Kommunen, Handel und örtliche Wirtschaft in lokalen Stadtmarketing-Gesellschaften daran, die Innenstädte zu stärken und als Wirtschafts-Standort zu erhalten, führte Schneider aus. Damit habe man - trotz der Konkurrenz von Fachmärkten auf der Grünen Wiese - vielerorts Erfolg gehabt. All diese Leistungen wären umsonst, wenn wir jetzt den Kaufhaus-Schließungen tatenlos zusehen würden, warnte Schneider. Die Innenstadt als multifunktioneller Verdichtungsraum für Wohnen, Arbeiten, Handel und Verkehr - oft eingebettet in historische Bausubstanz - stehe für Lebensqualität und sei eine Errungenschaft, die es zu bewahren gelte.
Schneider appellierte an die Führung des KarstadtQuelle-Konzerns, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, den Weiterbetrieb der profitablen Kaufhäuser in NRW-Kommunen zu sichern oder Häuser an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit konzeptionell aufzuwerten. Standortbedingte Probleme wie Verkehrsführung, Flächenbedarf oder die Bausubstanz der Kaufhäuser könnten dabei nicht als Schließungsgrund herhalten: Solche Probleme sind alle in intensiver Zusammenarbeit mit den betreffenden Städten und Gemeinden zu lösen, so Schneider.
Az.: III