Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 692/2004 vom 15.09.2004
Pressemitteilung: Kaufmännisch buchen
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Absicht der NRW-Landesregierung, für die Kommunen ein neues Haushalts- und Rechnungswesen einzuführen. Dies soll auf der Basis der doppelten kaufmännischen Buchführung geschehen - unter der Berücksichtigung der Ergebnisse des landesweiten Pilotprojekts Neues Kommunales Finanz-Management (NKF). Das neue Haushalts- und Rechnungswesen ist besser geeignet für eine am Output orientierte Steuerung der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt von Effektivität und der Wirtschaftlichkeit, machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf aus Anlass der Experten-Anhörung im Landtag deutlich.
Mit Hilfe des neuen doppischen Rechnungswesens könnten den kommunalpolitisch Verantwortlichen in Rat und Verwaltung präzisere Steuerungs-Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verbesserungen sind insbesondere zu erwarten aus der Gegenüberstellung von Gesamtvermögen und Ressourcen-Verbrauch einer Kommune, durch größere Transparenz im Verwaltungshandeln sowie die Möglichkeit, Mittel flexibler einzusetzen.
Schneider wies gleichzeitig darauf hin, dass auch ein neues Haushalts- und Rechnungswesen nicht geeignet sei, die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden zu lösen. Mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Finanzpolitik wäre es nicht zu vereinbaren, wenn den Städten und Gemeinden der Weg in eine Schuldenfinanzierung laufender Ausgaben erleichtert würde, warnte der StGB NRW-Hauptgeschäftsführer. Die Einführung von NKF sollte dennoch Anlass sein, die starren Regeln der Haushaltssicherung und der vorläufigen Haushaltsführung praxisnäher zu gestalten.
Wegen des erheblichen Aufwands der Städte und Gemeinden zur Einführung des Neuen kommunalen Finanz-Managements sei es nötig, die in dem Gesetzentwurf festgelegte Übergangsfrist von drei auf vier Jahre zu verlängern, betonte Schneider. Auch müssten gesetzliche Vorkehrungen getroffen werden, damit die Umstellung auf kaufmännische Buchung bei den Kreisen und Landschaftsverbänden nicht zu untragbaren Umlage-Erhöhungen führe, die letztlich die Haushalte der Kommunen belasteten.
Az.: IV