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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 839/2004 vom 10.11.2004
Pressemitteilung: Kaufmännisch buchen
Das vom NRW-Landtag am Vormittag verabschiedete Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) bringt den NRW-Städten und Gemeinden erhebliche Verbesserungen in ihrer Haushaltswirtschaft. Dies machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf deutlich: Das neue Haushalts- und Rechnungswesen ist besser geeignet für eine am Output orientierte Steuerung der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt von Effektivität und der Wirtschaftlichkeit. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Mit Hilfe des neuen doppischen Rechnungswesens - angelehnt an das kaufmännische Rechnungswesen - können den kommunalpolitisch Verantwortlichen in Rat und Verwaltung präzisere Steuerungs-Informationen zur Verfügung gestellt werden als bisher. Verbesserungen sind insbesondere zu erwarten aus der Gegenüberstellung von Gesamtvermögen und Ressourcen-Verbrauch einer Kommune, durch größere Transparenz im Verwaltungshandeln sowie die Möglichkeit, Mittel flexibler einzusetzen.
Freilich sei auch ein neues Haushalts- und Rechnungswesen nicht geeignet, die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden zu lösen, stellte Schneider klar: Unabhängig von NKF steht eine nachhaltige Gemeindefinanzreform, die den Kommunen verlässliche und auskömmliche Einnahmen sichert, weiterhin auf der Tagesordnung.
Erfreulich sei aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW die Festlegung einer Übergangsfrist von vier Jahren. Dies haben die Praktiker in unseren 359 Mitgliedsstädten und -gemeinden stets gefordert, betonte Schneider. Freilich fehlten in dem neuen NKF-Gesetz Vorkehrungen, damit die Umstellung auf kaufmännische Buchung bei Kreisen und Landschaftsverbänden nicht zu untragbaren Umlage-Erhöhungen führe, die letztlich die Haushalte der kreisangehörigen Kommunen belasten. Ob dieser Effekt eintritt, muss in der gesetzlich vorgesehenen Revision der NKF-Einführung nach vier Jahren sorgfältig geprüft werden, so Schneider.
Az.: IV