Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 850/2003 vom 07.11.2003

Pressemitteilung: Kein Lichtblick für die NRW-Kommunen

Die heute vom Arbeitskreis „Steuerschätzung“ vorgelegte Prognose über die Einnahmen der öffentlichen Haushalte in den Jahren 2003 und 2004 sagt den Städten und Gemeinden weitere Verluste voraus. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes NRW müssen die NRW-Kommunen in diesem und im kommenden Jahr im Vergleich zur bisherigen Steuerprognose vom Mai Mindereinnahmen von rund einer halben Milliarde Euro hinnehmen.
 
„Für die kommunale Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen ist dies ein weiterer Tiefschlag“, kommentierte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, die Zahlen der Steuerexperten: „Mit den zu erwartenden Steuereinnahmen können weder die von den Kommunen eingeforderten Investitionen getätigt noch die öffentliche Infrastruktur aufrechterhalten werden.“ Die Ausdünnung des Angebots und Schließung von Bibliotheken, Schwimmbädern, Theatern, Musikschulen oder sozialen Einrichtungen seien nur zu stoppen, wenn den Kommunen umgehend geholfen werde.
 
Nicht nur vom Rückgang der ihnen zustehenden Steuern, der im kommenden Jahr voraussichtlich 100 Mio. Euro Euro beträgt, sind die Städte und Gemeinden massiv betroffen. Mittelbar werden sie auch über den kommunalen Finanzausgleich an den Einnahme-Ausfällen des Landes beteiligt, was zu zusätzlichen Verlusten der Kommunen von rund 180 Mio. Euro 2003 und 207 Mio. Euro 2004 führt.
 
Schneider wies darauf hin, dass in den Berechnungen der Steuerschätzer das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004 noch nicht enthalten sei. „Sollte eine Steuersenkung ohne Kompensation für die Kommunen erfolgen, so bedeutet dies weitere Steuerausfälle von rund einer Milliarde Euro“, so Schneider.
 
Angesichts der dramatischen Entwicklung mahnte Schneider den Bundesrat, die Gemeindefinanzreform nicht zu blockieren. Bei der Gewerbesteuer bleibe das vom Bundestag beschlossene Modell zwar weit hinter den Erwartungen der Städte und Gemeinden zurück, stelle aber strukturell einen Schritt in die richtige Richtung dar. Gleiches gelte für die „zweite Säule“ der Gemeindefinanzreform, die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem neuen Arbeitslosengeld II. Schneider sprach sich entschieden gegen Pläne der Bundesrats-Mehrheit aus, den Kommunen die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit aufzubürden: „Langzeit-arbeitslosigkeit ist ein nationales Problem, das nicht zu Lasten der Kommunen zur lokalen Aufgabe gemacht werden darf.“

Az.: IV

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