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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 159/1998 vom 05.04.1998
Pressemitteilung: Kein Soli für die Metropolen
Als "objektiv falsch" und "in keiner Weise gerechtfertigt" bezeichnete der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Reinhard Wilmbusse, heute vor dem NWStGB-Präsidium in Bad Münstereifel die Forderung des NW Städtetages nach größerer finanzieller Unterstützung für die Großstädte. Einen derartigen "Soli" lehne der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund kategorisch ab.
So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß ein überproportionaler Finanzbedarf bei höherer Siedlungsdichte - sprich in Großstädten - nicht vorliegt. Dies zeige die Tatsache, daß die Steuereinnahmen je Einwohner in den Großstädten um gut 220 DM höher sind als in kreisangehörigen Städten und Gemeinden - ungeachtet des Zuzugs in den kreisangehörigen Raum. "Dieser Zuwachs ist mit erheblichen Belastungen verbunden, die sich aus der Erweiterung kommunaler Einrichtungen und Dienstleistungen ergeben", sagte Wilmbusse.
Verärgert zeigte sich Wilmbusse über den Zeitpunkt dieser Forderung. Denn nach der soeben abgeschlossenen Strukturreform im kommunalen Finanzausgleich erhalten die Großstädte zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden jedes Jahr rund 300 Mio DM mehr aus dem gemeinsamen Finanztopf: "Wer jetzt noch weitere Millionen fordert, bringt das Faß zum Überlaufen." Es sei unerträglich, daß etwa jeder Einwohner in Köln mit einem Finanzbedarf von 1.800 DM gewichtet werde, während der Einwohner in einer Einzelgemeinde lediglich 1.200 DM "wert" sei. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht jedem Bürger den gleichen Anspruch auf staatliche Leistungen zugesprochen.
Was den angeblich höheren Bedarf großstädtischer Kultureinrichtungen betreffe, werde eine Reihe von Tatsachen verschwiegen. So sei das großstädtische Kulturangebot zugunsten privater Träger in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert worden. Im übrigen müßten die Großstädte zur Kenntnis nehmen, daß der Besuch kultureller Einrichtungen durch Umland-Bewohner die Auslastung verbessere und zu einer günstigeren Kostenstruktur beitrage.
Für Wilmbusse zeigt der Vorstoß, daß die Großstädte weiterhin die Sonderlasten ignorierten, die sich aus der Fläche und der geringeren Siedlungsdichte für kreisangehörige Gemeinden und deren Bürger ergeben. Als Beispiel nannte er Abwasser, Landschaftspflege, ÖPNV und Straßen. Er verwies darauf, daß die Umlandgemeinden für die Großstadtbevölkerung seit Jahren unter erheblichem Kostenaufwand zahlreiche Freizeit- und Erholungseinrichtungen zur Verfügung stellten, ohne auf die damit verbundenen Sonderlasten hinzuweisen.
Az.: G/2