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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 601/1998 vom 05.11.1998
Pressemitteilung: Kein "Sonderopfer" beim kommunalen Finanzausgleich
In aller Deutlichkeit protestieren die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen gegen die vorgesehene Belastung des Gemeindefinanzausgleichs 1999 mit Kosten von 325 Millionen Mark für die Finanzierung von Bürgerkriegsflüchtlingen.
Zu dieser Auffassung gelangte der Gesamtvorstand der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der heute erstmals in Düsseldorf zusammenkam. Die Vorsitzenden bzw. Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände (Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, Lemgo, für den NW Städte- und Gemeindebund als Vorsitzender, Oberbürgermeister Dieter Pützhofen, Krefeld, für den Städtetag NW und Landrat HeinrichBorcherding, Minden, für den Landkreistag NW) stellten fest, daß Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen eindeutig eine staatliche Aufgabe sei, die nicht über kommunale Gelder des Steuerverbundes finanziert werden dürfe.
Die Absicht der Landesregierung widerspreche auch dem Selbstverpflichtungsbeschluß des Nordrhein-Westfälischen Landtages, die Kommunen vor Kostenverlagerungen seitens des Landes zu schützen. Die Städte, Gemeinden und Kreise fühlen sich vom Land bei der Kostenerstattung für Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber im Stich gelassen und haben deshalb erneut Verfassungsbeschwerde gegen das Flüchtlingsaufnahmegesetz erhoben. Die Tatsache, daß das Land sich einerseits für ein weiteres Verbleiben größerer Gruppen von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien einsetze, andererseits aber die Kostenerstattung an die Kommunen für die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge mit dem Jahresende 1997 eingestellt habe, sei in sich widersprüchlich und kritikwürdig.
Die kommunalen Spitzenverbände forderten das Land auf, sich gemeinsam mit der neuen Bundesregierung verstärkt darum zu bemühen, die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder Identität durchzusetzen.
Zum Thema "Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe" erklärte der Gesamtvorstand der kommunalen Spitzenverbände, daß alle Beteiligten die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als zentrales Anliegen erkennen und mit zusätzlichen Anstrengungen insbesondere Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen ohne Beschäftigung wieder mehr Perspektiven bieten müßten. In diesem Zusammenhang appellierten die kommunalen Vertreter an die Landesregierung, das Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" nicht zu kürzen, und sowohl bei diesem Programm als auch bei der Landesinitiative "Jugend in Arbeit" sicherzustellen, daß das Fördervolumen für die Kommunen auf keinen Fall sinkt, damit auch nach Umgestaltung der Förderprogramme weiterhin ein hoher Anteil an Sozialhilfeempfängern erreicht wird. Angesichts der angespannten kommunalen Haushaltssituation könnten die Städte, Gemeinden und Kreise eventuell wegfallende Landesmittel keinesfalls kompensieren.
Einstimmig begrüßte der Gesamtvorstand den Entwurf der Landesregierung zum Kindergartengesetz (Änderungsgesetz zum GTK) und bekräftigte seine Auffassung, daß die Vorschläge gleichermaßen pädagogische und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen. Das Gremium appellierte an den Landtag, die von den Trägerorganisationen gemeinsam mit Kirchen und Landesjugendämtern entwickelten Vorschläge zügig und ohne Änderungen im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.
Az.: G/2