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StGB NRW-Mitteilung 554/1999 vom 20.08.1999
Pressemitteilung: Kindergärten brauchen Ruhe
Gegen das Ende 1998 novellierte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wird möglicherweise ein Volksbegehren eingeleitet. Dies hat Bürgermeister Albert Leifert, MdL, Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, heute in Paderborn anläßlich der Präsidiumssitzung als "unnötige Verunsicherung der im Kindergartenbereich Verantwortlichen" kritisiert.
"Wer jetzt den nach zweijähriger Diskussion gefundenen Kompromiß für ein dauerhaftes gesichertes und hochwertiges Kindergartenangebot in Frage stellt, konterkariert die Arbeit der gemeinsamen Steuerungsgruppe der Einrichtungs- und Finanzierungsträger", mahnte Leifert. Das GTK halte die Balance zwischen den pädagogischen Erfordernissen und dem finanziell Vertretbaren. Wer personelle Standards anheben und gleichzeitig die Träger der Einrichtungen sowie die Eltern finanziell entlasten will, sollte ehrlicherweise auch sagen, daß damit den Kommunen zusätzliche, bei realistischer Betrachtung unvertretbare Finanzlasten aufgebürdet würden.
Die Änderungsforderungen aus der Sicht des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes im einzelnen:
- Mehr Mitspracherecht der Eltern: Die Städte und Gemeinden unterstützen Modelle zur Weiterentwicklung der Elternmitwirkung in den Tageseinrichtungen für Kinder. Eine erneute Gesetzesänderung ist jedoch überflüssig, weil das GTK entsprechende Erprobungsmaßnahmen zuläßt und die beim Familienministerium eingesetzte Steuerungsgruppe Modelle zur erweiterten Elternbeteiligung bereits angeregt hat.
- Streichung Über-Mittag-Beitrag: Aus dem Kindergarten mit ursprünglich geteilter Öffnungszeit (5 Stunden vormittags, 2 Stunden nachmittags) hat sich die sogenannte Blocköffnungszeit von Kindergartengruppen als ergänzendes Angebot entwickelt, dessen Rahmenbedingungen nach dem neuen GTK erprobt werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bereits heute nur ein halber Über-Mittag-Beitrag zu erheben. Wer im übrigen für den Zeitraum zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr den Aufwand für zusätzliche Betreuung ohne finanzielle Gegenleistung der Eltern regeln will, ist aufgefordert, alternative Finanzierungsquellen zu nennen.
- Gruppenstärke 20 Kinder bei Betreuung durch zwei Erzieherinnen: Das pädagogische Angebot für Kinder ist in den nordrhein-westfälischen Einrichtungen heute bedarfsgerecht ausgerichtet. Gruppen werden immer vormittags mit zwei Kräften und bei hoher Auslastung auch am Nachmittag mit zwei Kräften besetzt. Im übrigen gilt: Zusätzliche Wünsche zur personellen und sächlichen Ausstattung müssen sich an dem finanzpolitisch Machbaren orientieren.
Steigende Betriebskosten, sinkende Steuereinnahmen und der angedrohte Rückzug der Kirchen aus der Verantwortung führen Land und Kommunen bereits heute an die Grenzen der Leistungsfähigkeit im Kindergartenbereich. Bei einem Anstieg der Betriebskosten von 800 Mio. DM Anfang der 90-er Jahre auf 1,61 Mrd. DM in 1999 - eine Verdoppelung in sieben Jahren - sind der Umsetzung des pädagogisch Gewünschten Grenzen gesetzt.
- Absenkung der Trägeranteile und der Elternbeiträge: Bereits mit der Novellierung des GTK Ende 1998 sind die Finanzierungsanteile der kommunalen und kirchlichen Träger an den Betriebskosten von 27 auf 21 Prozent abgesenkt worden, bei den finanzschwachen Trägern von 10 auf 9 Prozent und bei den Elterninitiativen von 5 auf 4 Prozent. In den Jahren 2001 und 2002 sind stufenweise jeweils weitere erhebliche Absenkungen vorgesehen, wenn über eine konsequente Umsetzung der sogenannten Personaltabelle tatsächlich bei den Betriebskosten gespart werden kann.
Auch die Elternbeiträge werden - selbst unter Berücksichtigung der Gehaltssteigerung bei den Erzieherinnen - ab 01.08.2000 nur minimal verändert. Mit gut 15 Prozent der Betriebskosten bleiben die künftigen Elternbeiträge weit unter der bei Schaffung des GTK 1991 anvisierten Größenordnung von 19 Prozent.
Präsident Leifert betont, daß Parallelen zur Situation in Niedersachsen ohne jegliche Grundlage sind. Dort hatte ein bevorstehendes Volksbegehren zur Rücknahme eines Gesetzentwurfs durch die Landesregierung geführt, der - anders als in Nordrhein-Westfalen - eine Absenkung von Standards unter gleichzeitiger Mittelkürzung vorgesehen hatte.
Az.: G/2