Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 69/2017 vom 19.12.2016
Pressemitteilung: Kindergeld an EU-Ausländer/innen begrenzen
Der Vorstoß von Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel, das Kindergeld für EU-Ausländer/innen zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: "Sozialleistungen müssen dem tatsächlichen Bedarf vor Ort entsprechen".
Bisher erhalten EU-Bürger und -bürgerinnen, die in Deutschland leben, für ihre Kinder das Kindergeld nach den deutschen Sätzen, auch wenn die Kinder gar nicht in Deutschland, sondern im Heimatland des betreffenden Elternteils wohnen. Dadurch entstehen dem deutschen Sozialsystem erhebliche Mehrkosten. "Außerdem wird es dadurch attraktiv für EU-Ausländer/innen, für äußerst gering bezahlte Tätigkeiten nach Deutschland zu kommen und dennoch für die Familie in der Heimat ein Auskommen zu generieren", betonte Schneider.
Innerhalb von elf Monaten - von Dezember 2015 bis November 2016 - habe die Anzahl solcher Fälle um 54 Prozent von 120.000 auf gut 185.000 zugenommen. Insgesamt gingen 2016 rund 470 Mio. Euro Kindergeld an im EU-Ausland lebende Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Am häufigsten hätten Polen, Rumänen, Kroaten und Tschechen Kindergeld aus Deutschland bezogen.
Derzeit steht das EU-Recht einer Anpassung des Kindergeldes an das Niveau des Aufenthaltslandes der Kinder entgegen. "Dies muss durch eine Initiative der Bundesregierung in Brüssel geändert werden", forderte Schneider. Nun sei es Sache von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, im Bundesrat einen entsprechenden Vorstoß zu starten.
Az.: 37.0.8