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StGB NRW-Mitteilung 592/2017 vom 31.08.2017
Pressemitteilung: Kita-Rettungspaket im Sinne der Kommunen
Die im Nachtragshaushalt des Landes für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 vorgesehenen 500 Mio. Euro sind ein wichtiger Schritt, die Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen zu beheben. Das Defizit sei entstanden, weil die im Gesetz festgelegte Steigerungsrate von 1,5 Prozent bei den Kindpauschalen - der Zuschuss pro Kind an den Kita-Träger - nicht ansatzweise den Kostenzuwachs etwa durch Tarifsteigungen im Personalbereich in den zurückliegenden Jahren aufgefangen habe, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Von daher sei es zu begrüßen, dass die Landesregierung nun diese Summe in den Haushalt einstelle. Allerdings zahlten die Kommunen bereits heute über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus rund 200 Mio. Euro jährlich an Träger, die ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen können. "So haben die Städte und Gemeinden von sich aus seit Jahren ein kommunales Rettungspaket aufgelegt", machte Schneider deutlich.
Ob die Summe ausreiche, die in den zurückliegenden Jahren immer größer werdende Lücke zu schließen, müsse abgewartet werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass immer neue Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen gestellt würden. Nicht nur müssten angesichts der demografischen Entwicklung und der Zuwanderung neue Plätze für die Betreuung von unter Dreijährigen geschaffen werden, sondern auch für die Betreuung der über Dreijährigen. Parallel hierzu gebe es eine intensive Diskussion über eine Verbesserung der Qualität im Kindergartenbereich. Gerade benachteiligte Kinder seien auf umfassende Betreuung und frühzeitige Förderung angewiesen, um vor allem bei der Sprachentwicklung optimale Unterstützung zu erhalten.
Es sei daher von essentieller Bedeutung, dieser lobenswerten, aber zeitlich begrenzten Maßnahme weitere Schritte zu einer umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes folgen zu lassen. Dabei müssten auf jeden Fall die Kommunen und sonstigen Träger durch die Reduzierung des eigenen Finanzierungsanteils deutlich entlastet werden. "Die neue Landesregierung ist nun gefordert, nach dieser wichtigen Finanzspritze ein Gesamtkonzept zur Reform des Kinderbildungsgesetzes und der Kinderbetreuung vorzulegen", betonte Schneider abschließend.
Az.: 35.0