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StGB NRW-Mitteilung 374/2015 vom 19.06.2015
Pressemitteilung: Klare Aufgaben für Bund und Land bei Asylsuchenden
Die gestrige Einigung auf Bundesebene über zahlreiche Maßnahmen zur Flüchtlingsversorgung kommt den Bedürfnissen der Städte und Gemeinden in NRW entgegen. "Wir brauchen jetzt die unbedingte Solidarität von Bund und Land, um den Ansturm der Asylsuchenden bewältigen zu können", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Zu begrüßen sei die Festlegung, dass Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt sei, rasch in ihre Heimat zurückgebracht werden. Ebenso positiv - wenn auch längst überfällig - sei die geplante Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF), um den Antragstau abzuarbeiten und die Wartezeit auf einen Bescheid zu verkürzen. "Nun müssen diese Fachkräfte aber auch rasch rekrutiert und eingesetzt werden", forderte Schneider.
Sinnvoll und ökonomisch sei auch das Vorhaben, ärztliche Behandlung von Asylsuchenden künftig über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Dafür sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Richtig sei auch die Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftstaaten. "Nun müssen auch Montenegro, Albanien und das Kosovo als solche eingestuft werden, um der Wirtschaftsmigration aus diesen Ländern Einhalt zu gebieten", machte Schneider deutlich.
Mit seinem jüngsten Wohnraumförderprogramm schaffe das Land NRW bessere Bedingungen für die Schaffung neuer Flüchtlingsunterkünfte. Zu begrüßen sei die Ankündigung, den Finanzrahmen des Programms bei Bedarf aufzustocken. Allerdings sei das Land weiterhin in der Pflicht, die Anzahl der Plätze in seinen Erstaufnahmeeinrichtungen auf 20.000 zu verdoppeln. Auch müsse das Land künftig die Kosten der so genannten geduldeten Asylsuchenden von rund 500 Mio. Euro jährlich übernehmen. "Dieser Ausgabenblock wird immer mehr zu einem Sprengsatz für die kommunalen Haushalte", warnte Schneider.
Az.: I